Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Neues Familienportal startet: familienportal.de

- Pressemitteilungen

Alle familienpolitischen Leistungen unter einem digitalen Dach

Am 5.6.2018 startete das neue zentrale Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Ob Elterngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss – unter der Webadresse www.familienportal.de finden Familien erstmals unter einem digitalen Dach alle wichtigen Informationen und Beratungsangebote rund um das Thema Familie. Das neue Familienportal informiert nicht nur zielgenau über sämtliche staatliche Familienleistungen, sondern liefert auch wichtige Hinweise zu weiteren Leistungen wie Ausbildungsförderung, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.

Dabei orientiert sich die Website an den unterschiedlichen Lebenslagen von Familien und ist so aufgebaut, dass Nutzerinnen und Nutzer die gewünschte Information mit nur wenigen Klicks finden. Gleiches gilt für die Suche nach Angeboten vor Ort: Durch Eingabe ihrer Postleitzahl finden Familien die Ämter und Beratungsstellen in ihrer Nähe, bei denen sie Leistungen beantragen können oder weitere Unterstützungsangebote bekommen.

 

Weg der Digitalisierung konsequent weitergehen

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey sagte anlässlich des Websitelaunch: „Mit dem Startschuss für das Familienportal schaffen wir eine digitale Anlaufstelle für alle Familien in Deutschland. Das ist aber nur ein erster Schritt. Wir wollen den Weg der Digitalisierung konsequent weitergehen und in Zukunft Familienleistungen selbst digitalisieren. Dann werden Familien über das Portal nicht nur alle Informationen bekommen, die sie brauchen, sondern ihre Familienleistungen auch direkt beantragen können. Ich bin stolz, dass wir bei diesem Thema Vorreiter innerhalb der Regierung sind.“

Schon jetzt sind Online-Services des Bundesfamilienministeriums wie

  • der Elterngeldrechner
  • das Infotool Familienleistungen
  • der Kinderzuschlagscheck
  • Formulare zur Beantragung von Leistungen

direkt über das Familienportal abrufbar.

 

Quelle: Pressemitteilung 042 des Bundesfamilienministeriums vom 4.7.2018

Zurück