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Neue Zahlen aus 2023 zu grenzüberschreitenden Kindesentführungen

Mitteilung des BfJ über Einschaltung der Zentralen Behörden

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat die aktuellen Zahlen aus 2023 zu grenzüberschreitenden Kindesentführungen vorgelegt. Im Jahr 2023 verzeichnete das BfJ insgesamt 527 neue Vorgänge nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen. Dabei handelt es sich in 437 Fällen (83%) um Verfahren auf Rückführung eines Kindes und in 90 Fällen (17%) um Umgangsverfahren. Deutschland ist nach den USA und dem Vereinigten Königreich der Staat mit den drittmeisten Fällen im Rahmen des Übereinkommens weltweit. Entziehender Elternteil sind ganz überwiegend die Mütter.

Von den 437 Verfahren auf Rückführung eines Kindes betreffen 236 Kindesentziehungen von Deutschland in einen anderen Vertragsstaat sowie 201 Kindesentziehungen von einem anderen Vertragsstaat nach Deutschland. Die zahlenmäßig bedeutendsten Länder sind die Ukraine (43), die Türkei (38) und Polen (35). Bei den ausgehenden Verfahren in einen anderen Vertragsstaat ist die Türkei wichtigster Partnerstaat (29). Bei aus dem Ausland eingehenden Verfahren steht die Ukraine (33) an erster Stelle, gefolgt von Polen (17).

Die Einschaltung der Zentralen Behörden wie dem BfJ ist jedoch im Rahmen des Übereinkommens nicht zwingend vorgeschrieben. Gesamtzahlen zu grenzüberscheitenden Kindesentziehungen können daher nicht genannt werden. Erfasst werden auch nur Kindesentziehungen zwischen Vertragsstaaten des Übereinkommens, nicht im Verhältnis zu Nicht-Vertragsstaaten. Zudem handelt es sich um ein rein zivilrechtliches Übereinkommen. Nicht umfasst sind daher strafrechtliche Aspekte einer Kindesentziehung, insbesondere im Rahmen des § 235 Strafgesetzbuch (StGB).

 

BfJ unterstützt Betroffene bei Ansprüchen auf Rückführung

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist deutsche Zentrale Behörde nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen. In dieser Funktion unterstützt es Betroffene bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückführung widerrechtlich entzogener oder zurückgehaltener Kinder. Das BfJ als deutsche Zentrale Behörde nach dem HKÜ veröffentlicht jährlich statistisches Zahlenmaterial in seinen Tätigkeitsberichten. Diese und umfangreiche weitere Informationen können abgerufen werden unter www.bundesjustizamt.de/sorgerecht

Quelle: Pressemitteilung des Bundesamts für Justiz Nr. 4/2024 vom 14.03.2024

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