Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Modernisierung des Jugendschutzes

Bundeskabinett beschließt neues Jugendschutzgesetz

Um den Jugendschutz an die Risiken des digitalen Zeitalters wie Cybermobbing oder -grooming anzupassen, soll das Jugendschutzgesetz modernisiert werden. Das Bundeskabinett hat deshalb heute den vom BMFSFJ vorgelegten Entwurf eines modernen Jugendschutzgesetzes beschlossen. Wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschieden, könnten die neuen Regelungen bereits im Frühjahr 2021 in Kraft treten. Der Entwurf kann hier abgerufen werden.

 

Inhalte des neuen Jugendschutzgesetzes

Durch die geplanten Änderungen soll ein zeitgemäßer Jugendmedienschutz gewährleistet werden. Dabei steht der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen und ihrer personenbezogenen Daten im Fokus. Außerdem sollen Kinder künftig besser vor gefährdenden Inhalten geschützt werden. So werden sogenannte Interaktionsrisiken wie Cybermobbing oder Hate Speech von den Neuregelungen des Gesetzes miteinbezogen. Anbieter werden verpflichtet, Kinder und Jugendliche entsprechend zu schützen.

Außerdem werden die Alterskennzeichnungen für Spiele und Filme vereinheitlicht und modernisiert, um wieder verlässliche und nachvollziehbare Orientierung zu bieten. Film- und Spieleplattformen müssen ihre Angebote online künftig mit einer Alterskennzeichnung versehen, die der im Ladengeschäft entspricht. Außerdem sollen auch Zusatzfunktionen von Spielen bei der Alterseinstufung berücksichtigt werden.

Durch die Änderungen sollen auch die Anbieter relevanter Dienste stärker in die Pflicht genommen werden. Nationale sowie internationale Betreiber werden verpflichtet, geeignete Schutzkonzepte und Vorsorgemaßnahmen zu entwickeln. Auch altersgerechte Voreinstellungen sowie Hilfs- und Beschwerdesysteme für die jungen Nutzer sollen von den Anbietern erarbeitet und umgesetzt werden.

 

Ausbau der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Daneben soll die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut werden. Damit nimmt der Bund Interaktionsrisiken wie Cybermobbing sowie die Einhaltung systemischer Vorsorgepflichten in den Fokus. Auch Verstöße ausländischer Anbieter sollen künftig von der Bundeszentrale geahndet werden. Die Länder bleiben weiterhin für die inhaltsbezogenen Maßnahmen im Einzelfall zuständig.

 

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ v. 14.10.2020

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