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BMF-Schreiben erleichtert Ehegatten oder Lebenspartnern Steuerklassenwahl
Das Bundesfinanzministerium hat am 9.12.2022 eine Aktualisierung des „Merkblatts zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“, herausgegeben. Sie finden das aktualisierte Dokument auf der Website des BMF zum kostenlosen Download:
Orientierung bei der Wahl der günstigsten Steuerklasse
Ausgearbeitet wurde das „Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ vom Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder. Es richtet sich an verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer und erleichtert diesen die Steuerklassenwahl, indem es nützliche Informationen und Tabellen bereitstellt.
Bekanntlich können Verheiratete oder Verpartnerte selbst entscheiden, ob sie in die beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Aus den Tabellen können die Ehegatten oder Lebenspartner nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne die Steuerklassenkombination feststellen, bei der sie die geringste Lohnsteuer entrichten müssen. Soweit beim Lohnsteuerabzug Freibeträge zu berücksichtigen sind, sind diese vor Anwendung der jeweils in Betracht kommenden Tabelle vom monatlichen Bruttoarbeitslohn abzuziehen.