Kinderkommission des Bundestags veröffentlicht Stellungnahme
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestags verabschiedete im November einstimmig eine Stellungnahme zur Qualitätssicherung im Kindschaftsverfahren. Thematisiert wird darin die Qualifizierung von
- Familienrichterinnen und -richtern
- Gutachtern
- Verfahrensbeiständen.
2018 veröffentlichte auch die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstages eine Stellungnahme mit dem Titel „Die Richterschaft in der Familiengerichtsbarkeit – Plädoyer für eine Qualitätsoffensive“ (FamRZ-digital | FamRZ bei juris). Daraufhin folgte eine Erwiderung von Nolte in FamRZ 2018, 1225 f. (FamRZ-digital | FamRZ bei juris). In der aktuellen FamRZ beschäftigen sich mit diesem Thema auch Schenck und im weitesten Sinne Heilmann im Artikel „Die Aufarbeitung des Missbrauchsfalles von Staufen“.
Gerichte müssen Kinder ernst nehmen
Die Veröffentlichung der Kinderkommission des Bundestags basiert auf Expertengesprächen und Interviews mit betroffenen Kindern und Jugendlichen. Die Vorsitzende der Kinderkommission, Bettina Wiesmann (CDU/CSU):
Kinder haben das Recht, auch vor Gericht ernstgenommen zu werden. Das gilt in Sorgerechtsverfahren genauso wie in Kindschaftssachen, wenn Kinder von der Jugendhilfe in Obhut genommen werden sollen. Wir wollen, dass Kinder bei Gericht in angstfreier Atmosphäre Gehör finden und über die Schritte informiert werden, wann immer sie das verlangen. Deshalb wollen wir eine hochwertige und verpflichtende Qualifizierung aller Beteiligten.
Richter, Sachverständige und Verfahrensbeistände sollen durch verpflichtende Qualifizierung und eine Handreichung zu Kindesanhörungen in die Lage versetzt werden, das Kindeswohl stärker zu beachten, als es heute vielfach geschieht. Kinder und Jugendliche sollen über ihre Rechte bei Gericht und Inobhutnahme aufgeklärt werden und eine Beschwerdemöglichkeit erhalten.
Die vollständige Stellungnahme ist auf der Website des Bundestags kostenlos abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 5.12.2018