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Mehr BAföG für angehende Meister, Schüler und Studierende ab 1. August

- Pressemitteilungen

Pressemitteilung der Bundesregierung vom 28. Juli 2016

Ab 1. August steigen die BAföG-Sätze für Fortbildungen zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Fachwirt oder staatl. geprüften Erzieher. Ab Beginn des Wintersemesters 2016 erhalten auch Schüler und Studierende höhere Ausbildungsförderung, so die Bundesregierung in ihrer Pressemitteilung vom 28. Juli 2016.

Mehr „Meister-BAföG“

Bereits am 18. März meldete die Bundesregierung, dass der Bundesrat der Gesetzesnovelle für das Meister-BAföG abschließend zugestimmt hatte. Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Fachwirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, erhält ab 1. August 2016 mehr Unterstützung. Doch es erhöhen sich nicht nur die Fördersätze, sondern auch die Zuschussanteile. Neu ist auch, dass Bachelorabsolventen "Meister-BAföG" erhalten, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen.

Die maximalen Unterhaltsbeiträge beim Meister-BAföG steigen monatlich

  • für Alleinstehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro,
  • für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro,
  • für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro,
  • für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro.

Durch die Erhöhung soll gewährleistet werden, dass Lebensunterhalt und Fortbildungskosten auch künftig finanzierbar sind; zudem möchte die Bundesregierung Hemmschwellen für die persönliche Fortbildung abbauen. Wer eine Aufstiegsfortbildung plant, muss Arbeiten, Familie, Lehrgänge sowie Zeit fürs Lernen und für die Prüfung vereinbaren. Oft sind Freistellungsphasen oder Teilzeitarbeit sowie zusätzliche Kinderbetreuung erforderlich. Deshalb steigen Fördersätze und Zuschussanteile überproportional für Menschen mit Familie und für Alleinerziehende.

Höheres BAföG für Schüler und Studierende

Zum Wintersemester 2016 steigen auch für Studierende und Schüler die BAföG-Sätze – insgesamt um sieben Prozent. Studierende mit eigener Wohnung können bis zu 735 Euro monatlich erhalten, weil auch der Wohngeldanspruch überproportional von bisher 224 Euro auf 250 Euro steigt. Das trägt den gestiegenen Mietkosten Rechnung. Durch höhere Freibeträge für das Elterneinkommen können zusätzlich etwa 110.000 Schüler und Studierende BAföG erhalten.

Wer im Studium oder in der Schulzeit bereits Nachwuchs hat, bekommt ab August für jedes Kind 130 Euro Zuschlag für die Betreuung. Bisher sind es 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Das hilft, Familie und Ausbildung besser zu vereinbaren. Bereits seit August 2015 können Abschläge von 80 Prozent der voraussichtlichen Ausbildungsförderung gezahlt werden. Bisher waren die Abschläge auf maximal 360 Euro monatlich gedeckelt. Abschlagzahlungen sind möglich, wenn Erstanträge nicht kurzfristig bearbeitet werden können. Weitere Neuerungen lesen Sie in der Pressemitteilung der Bundesregierung vom 2. Januar 2016 nach.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 28. Juli 2016

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