Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzgesetzes beschlossen
Das Bundeskabinett hat heute den Dritten Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Vorgesehen ist dabei u. a. eine Verlängerung der Entschädigungsregelung für Eltern. Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.
Erwerbstätige Eltern, die Kinder aufgrund von Corona-bedingter Schul- oder Kitaschließung betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können, haben Anspruch auf eine Entschädigung. Diese Regelung war zunächst bis Ende 2020 befristet, wurde nun jedoch bis zum 31.3. 2021 verlängert. Der Anspruch auf Lohnersatzzahlung gilt auch für Eltern, die ein unter Quarantäne stehendes Kind zu Hause betreuen.
Quelle: Pressemitteilung des BMG v. 28.10.2020