Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Kostenübernahme für digitale Endgeräte

- Pressemitteilungen

Übernahme von bis zu 350 Euro pro Kind

Das BMAS hat die Jobcenter angewiesen, einen Mehrbedarf im SGBII für digitale Endgeräte anzuerkennen, die für den Distanzunterricht notwendig sind. Diese Kostenübernahme kommt mit Wirkung zum 1.1.2021 in Betracht.

 

Digitale Geräte für den Distanzunterricht

Bedingt durch die Corona-Pandemie und die die daraus resultierenden Schulschließungen wird vielerorts auf digitalen Distanzunterricht zurückgegriffen. Der digitale Unterricht muss für alle Kinder möglich sein – auch für Schüler, deren Familien auf die Grundsicherung angewiesen sind. Die Weisung für die Kostenübernahme von digitalen Endgeräten ist eine pragmatische Lösung, um den Kindern den Fernunterricht schnell und einfach zu ermöglichen.

Die Weisung des BMAS gilt

  • bei Anspruch auf Grundsicherung nach SGBII (ergänzende Ansprüche nach dem SGBII können auch Kinder von Geringverdienern haben)
  • falls für Distanzunterricht benötigte Geräte nicht gestellt werden, insbesondere von Schulen
  • im Regelfall für insgesamt bis zu 350 Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör.

 

Quelle: Pressemitteilung des BMAS v. 5.2.2021

Zurück