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Kleine Anfrage zum Zwang in Kinder- und Jugendheimen

- Pressemitteilungen

Heute im Bundestag Nr. 179 vom 22.3.2017

Auskunft über die Anwendung von Zwang in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in Kinder- und Jugendheimen verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11487). Dabei beziehen sie sich auf derzeit in der parlamentarischen Beratung stehende Gesetzentwürfe der eigenen Fraktion (18/9804) sowie der Bundesregierung (18/11278). Diese sollen eine richterliche Genehmigung bei der Anwendung von Zwang gegenüber Kindern und Jugendlichen vorschreiben. Die Grünen sehen es kritisch, dass der Regierungsentwurf nur für freiheitsentziehende Maßnahmen wie Fixierungen und Isolierungen einen familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalt vorsieht. Ärztlichen Zwangsmaßnahmen werden außen vor gelassen.

Fraktion verlangt Angaben zu den letzten zehn Jahren

Vor dem Hintergrund dieser Gesetzesberatung wollen die Grünen von der Bundesregierung detaillierte Angaben über die Fälle, um die es darin geht. So verlangen sie für die Jahre 2006 bis 2016 Zahlen über

  • freiheitsentziehende Unterbringungen von Kindern in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Einrichtungen der Jugend- oder Behindertenhilfe,
  • ärztliche Zwangsmaßnahmen und über freiheitsentziehende Zwangsmaßnahmen, aufgeschlüsselt jeweils nach Alter und Geschlecht der Betroffenen, nach Bundesländern, nach Dauer der Maßnahmen und einer Reihe weiterer Kriterien.

Weiter fragt die Fraktion die Regierung nach ihren Erklärungen für

  • eine mögliche Steigerung der Zahlen im erfragten Zeitraum sowie
  • Unterschiede zwischen den Bundesländern oder zwischen den Geschlechtern .

Auch möchten die Grünen wissen, ob die Bundesregierung die UN-Kinderrechtskonvention im deutschen Recht ausreichend umgesetzt sieht und was sie zur Kritik des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen an Deutschland sagt. Weiterhin fragen sie:

  • welche Studien zu der Thematik der Regierung bekannt sind,
  • welche Schlüsse sie aus ihnen zieht und
  • ob sie weitere Forschung für nötig hält.

Einzelne Fragen beziehen sich auch auf die Kontrolle der Einrichtungen und die Aus- und Weiterbildung des dort eingesetzten Personals.

Quelle: Aktuelle Meldungen des Bundestags (hib), Nr. 179/2017

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