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Kindesadoption durch gleichgeschlechtliches Paar

Pressemitteilung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 10.10.2017

Ein homosexuelles Ehepaar in Berlin darf einen zweijährigen Jungen als Kind annehmen. Dies hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Beschluss vom 4.10.2017 ausgesprochen. Die beiden Männer waren zunächst eine Lebenspartnerschaft eingegangen und ließen diese nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über eine „Ehe für alle“ (Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts) in eine Ehe umwandeln.

Der zweijährige Junge lebte bereits seit seiner Geburt als Pflegekind bei den beiden Männern und ist nun deren gemeinschaftliches Kind. Das Adoptionsverfahren war bereits 2016 eingeleitet worden. Bisher ist es für eine Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz nicht möglich, gemeinschaftlich ein Kind zu adoptieren, und es ist ungeklärt, ob diese Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Durch die Umwandlung in eine Ehe stellte sich dieses Problem für die beiden Männer nicht mehr.

 

Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 10.10.2017

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