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Kinderzuschlag steigt zum 1.1.2021

Bundestag verabschiedet Zweites Familienentlastungsgesetz

Der Bundestag hat am 29.10.2020 das Zweite Familienentlastungsgesetz verabschiedet. Damit wird u. a. der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen zum 1.1.2021 deutlich erhöht. Er steigt um 20 Euro von 185 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat für jedes Kind. Auch das Kindergeld wird ab 1.1.2021 erhöht.

 

Kindergeld und Dynamisierung des Kinderzuschlags

Das Kindergeld wird zum neuen Jahr um 15 Euro erhöht. Somit wird es ab 1.1.2021 für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro betragen.

Daneben wird die Höhe des Kinderzuschlags durch das Starke-Familien-Gesetz ab 1.1.2021 entsprechend des Existenzminimumberichts dynamisiert. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags berechnet sich aus sächlichem Existenzminimum abzüglich des Kindergelds für das erste Kind und des Betrags für Bildung und Teilhabe. Im aktuellen 13. Existenzminimumbericht wird das monatliche sächliche Existenzminimum für das Jahr 2021 für Kinder mit durchschnittlich 451 Euro angegeben. Mit den neuen Beträgen des Kindergelds für 2021 ergibt sich damit die Höhe des Kinderzuschlags von bis zu 205 Euro.

 

Auch Unterhaltszuschuss steigt

Durch die höhere Festlegung des Existenzminimums steigt auch der Unterhaltsvorschuss. Das BMJV wird dafür die Mindestunterhaltsverordnung für das Jahr 2021 ändern. Damit steigt für Kinder alleinerziehender Elternteile der Unterhaltsvorschuss ab dem 1.1. 2021 um bis zu 16 Euro. Damit erhalten Kinder/Jugendliche

  • unter sechs Jahren bis zu 174 Euro
  • von sechs bis elf Jahren bis zu 232 Euro
  • von zwölf bis 17 Jahren bis zu 309 Euro

monatlich.

 

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ v. 30.10.2020

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