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Kinderwunschbehandlung für Unverheiratete

- Pressemitteilungen

Niedersachsen kofinanziert finanzielle Hilfe für ungewollt kinderlose Paare

Ab Oktober 2016 unterstützt Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Bund auch unverheiratete Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen. Neben dem Bundesland fördern bereits Thüringen und Sachsen Unverheiratete bei ungewollter Kinderlosigkeit.

Erweiterung der Bundesförderung macht Unterstützung möglich

Seit 2012 regelt die "Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" die finanzielle Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen. Seit Januar 2016 wurde die Bundesförderung erweitert, so dass nun auch unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch eine ergänzende finanzielle Unterstützung durch das Bundesfamilienministerium erhalten können; vorausgesetzt, sie haben ihren Hauptwohnsitz in einem Bundesland, das sich finanziell mit einem entsprechenden Landesförderprogramm beteiligt.

Bisher bestehen Bund-Länder-Kooperationen mit

  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Thüringen
  • Sachsen-Anhalt
  • Sachsen
  • Berlin.

Thüringen und Sachsen haben ihre Landesprogramme schon zugunsten unverheirateter Paare angepasst. Die anderen Länder wollen noch in diesem Jahr die Erweiterung umsetzen.

Medizinische Unterstützung darf nicht vom Trauschein abhängen

Die Bundförderrichtlinie gewährt grundsätzlich ergänzende finanzielle Unterstützung beim ersten bis vierten Behandlungszyklus nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Der Bund und die beteiligten Länder übernehmen bei Kinderwunschpaaren gemeinsam bis zu 50 Prozent der Selbstkosten, die ihnen nach Abrechnung mit ihrer Krankenkasse verbleiben.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betonte, dass sie sich sehr über die Entscheidung Niedersachsens freue, seine Förderung auszuweiten. „Medizinische Unterstützung darf nicht vom Trauschein abhängen,“ so Schwesig. Unverheiratete Paare, die sich Kinder wünschen zu benachteiligen, sei nicht zeitgemäß.


Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 19. Oktober 2016

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