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Kinderschutz-Hotline für Ärzte

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Pressemitteilung des BMFSFJ vom 30. September 2016

24 Stunden – 7 Tage die Woche soll es künftig eine „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ geben. An diese zentrale und kostenfreie Beratungsnummer können sich Ärztinnen und Ärzte, Medizinerinnen und Mediziner wenden, wenn sie in ihrem Arbeitsalltag auf mögliche Fälle von Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch stoßen. Experten beraten die Kollegen bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung in medizinischen Not- und Akutsituationen in Kliniken und Praxen. Ab Oktober startet das Universitätsklinikum Ulm die Vorbereitungsarbeiten zur Einrichtung der Hotline.

„Ärztinnen und Ärzte spielen im Kinderschutz eine wichtige Rolle“, macht Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig deutlich. „Oft sind sie die ersten, die eine mögliche Gefährdung feststellen. Sie müssen schnell erkennen und reagieren, wenn ein Kind Schutz braucht, wenn sie eine Misshandlung vermuten, wenn sie bei einem Säugling ein Schütteltrauma diagnostizieren. Dafür brauchen sie Unterstützung und Rechtssicherheit.“

Anruferinnen und Anrufer sollen Rechtssicherheit erhalten

Das Bundesfamilienministerium veröffentlichte Mitte Mai 2015 die Ergebnisse der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes. Diese zeigen, dass das Gesundheitswesen eine besonders wichtige Rolle beim Aufdecken von Gefährdungen bei Säuglingen und Kleinkindern spielt. Bei der Kinderschutzhotline erreichen

  • Assistenzärzte in den Aufnahmestationen
  • Klinikmitarbeiter
  • Hausärzte und andere Angehörige der Heilberufe

künftig kompetente Kollegen. Die Beratungstätigkeit soll von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten mit einschlägigem Hintergrundwissen in Kinderschutzfragen ausgeübt werden. Sie sollen schnell medizinische und rechtliche Orientierung geben.

Die Anruferinnen und Anrufer sollen Rechtssicherheit erhalten und das mögliche weitere Vorgehen im konkreten Fall pseudonymisiert besprechen können. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Beraterinnen und Berater über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um medizinische Problemschilderungen verstehen zu können. Sie müssen darüber hinaus aber auch den rechtlichen Rahmen im Kinderschutz kennen und über die Möglichkeiten des Hilferepertoires, insbesondere in der Jugendhilfe, informieren können.

Pilotbetrieb ab April 2017

Um einen hohen fachlichen Standard zu gewährleisten, wird ein mit einer Fachärztin oder einem Facharzt besetzter Hintergrunddienst für die Hotline eingerichtet werden. Das Angebot soll dabei helfen, die unterschiedlichen Fachsprachen und Herangehensweisen von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen. Verständigungsprobleme, die zu Lücken im Kinderschutz führen können, sollen so geschlossen werden.

Das Projekt „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ startet am 1. Oktober 2016. Nach einer sechsmonatigen Vorbereitungsphase wird die „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ voraussichtlich ab April 2017 für Medizinerinnen und Mediziner im Pilotbetrieb zur Verfügung stehen. Das Projekt läuft bis Herbst 2019. Neben einer begleitenden Forschung zur Qualitätssicherung wird am Ende der Projektlaufzeit eine externe Evaluation des Projektes erfolgen.


Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 30. September 2016

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