Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Kinderrechte ins Grundgesetz

Thema am 24.11. erneut auf der Tagesordnung des Bundesrates

Die Tagesordnung der 962. Bundesratssitzung am 24.11.2017 ist kurz: doch das Thema "Kinderrechte" steht erneut darauf. Dieses Mal möchte Brandenburg, dass Kinderrechte im Grundgesetz aufgenommen werden. Kinder seien Träger eigener Rechte. Mit ihrer Verankerung im Grundgesetz würde das Schutzbedürfnis der Kinder gestärkt, heißt es in einem Entschließungsantrag des Landes. Nach der Vorstellung im Plenum wird der Entschließungsantrag Brandenburgs zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Kindeswohl stärken

Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz entspreche nicht nur der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch der Kinderrechtskonvention, führt Brandenburg im Entschließungsantrag aus. Durch eine grundgesetzliche Regelung müsse das Kindeswohl bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen vorrangig berücksichtigt werden. Zugleich werde die Stellung der Kinder in der Gesellschaft gestärkt und das Bewusstsein für ihre Belange geschärft. Die meisten Landesverfassungen enthielten bereits entsprechende Regelungen.

Die Stärkung von Kinderrechten war schon mehrfach Thema im Bundesrat. Im November 2011 forderten die Länder mit einer Entschließung die Bundesregierung auf, das Grundgesetz zu ändern. Im März 2017 brachte Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Gesetzentwurf ein.

 

Quelle: Mitteilung des Bundesrats vom 17.11.2017

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