BKA hat 2023 insgesamt 54.613 Hinweise erhalten
Die Bundesregierung hat gestern den von Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Bericht über die im Jahr 2023 ergriffenen Maßnahmen zur Löschung von kinderpornographischen Inhalten im Internet im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuches vorgelegt. Im Berichtszeitraum hat das Bundeskriminalamt (BKA) insgesamt 54.613 Hinweise (2022: 15.309) zu kinderpornographischen Inhalten bearbeitet. 43.533 (2022: 7.868) Hinweise bezogen sich auf einen Serverstandort im Inland.
Den aktuellen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier. Erst letzte Woche wurde das aktuelle Bundeslagebild zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche veröffentlicht.
Weitere Verbreitung durch „Löschen statt Sperren“ verhindert
Die erhebliche Steigerung der Zahlen geht auf einen einzigen inländischen Imagehoster zurück, der ca. 21.000 kinderpornografische Inhalte direkt an das BKA gemeldet hat. Mit gleichem Bezug wurden über das INHOPE-Netzwerk 17.521 kinderpornografische Inhalte an die Beschwerdestellen gemeldet. Der Anbieter existiert inzwischen nicht mehr. Gemäß dem Prinzip „Löschen statt Sperren“ konnten von den im Inland gehosteten Inhalten innerhalb von einer Woche nahezu alle gemeldeten kinderpornographischen Inhalte gelöscht werden (99 Prozent). 85,4 Prozent der Inhalte wurden binnen zwei Tagen nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht.
Wegen des komplexeren Verfahrensablaufs und der größeren Anzahl der beteiligten Stellen war für die Löschung im Ausland gehosteter Inhalte mehr Zeit erforderlich. Hier waren 57,6 Prozent der Inhalte binnen einer Woche nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht. Nach vier Wochen betrug die Löschquote 88,2 Prozent.
Bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist das Löschen von gemeldeten Missbrauchsabbildungen Teil des Gesamtansatzes der Ermittlungsbehörden. Ein schnelles Entfernen des Materials unterbindet die weitere Verbreitung. Der Deutsche Bundestag hatte in der 17. Wahlperiode auf Vorschlag der Bundesregierung entschieden, zusätzlich zu einer konsequenten Strafverfolgung der Täter auf das Prinzip „Löschen statt Sperren“ zu setzen. Seit 2013 berichtet die Bundesregierung jährlich über den Erfolg der Löschmaßnahmen.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 17.7.2024