Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Kein Nachzug einer weiteren Frau nach Deutschland

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Bundesregierung beantwortet Kleine Anfrage der AfD zu Kinder- und Vielehen

Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der AfD zum Thema Kinder- und Vielehen (BT-Drucksache 19/2187) beantwortet. Aus der Antwort (BT-Drucksache 19/2532) geht unter anderem hervor, dass Ausländer, die mit einer Ehefrau in Deutschland leben, keine weitere Ehefrau über einen Nachzug in die Bundesrepublik holen können. Für einen solchen Nachzug gebe es keine Rechtsgrundlage, schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung.

 

Zahl der Kinderehen in Deutschland

Die AfD wollte unter anderem wissen, wie viele Kinderehen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland registriert sind. Wie es in der Antwort heißt, waren zum Stichtag 30.4.2018 im Ausländerzentralregister 299 in Deutschland lebende minderjährige ausländische Personen mit dem Familienstand "verheiratet" gespeichert. Über Zahlen zu den derzeit in Deutschland lebenden verheirateten Minderjährigen mit deutscher Staatsangehörigkeit liegen der Bundesregierung allerdings keine Erkenntnisse vor.

Über Zahlen,

  • in wie vielen Fällen die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Mehrehe versagt wurde,
  • in wie vielen Fällen die Nichtigkeit der Ehe festgestellt wurde,
  • wie viele Eheaufhebungsverfahren anhängig sind,

lägen keine statistischen Angaben vor. Die Konsequenzen aus der Nichtanerkennung der Kinder- oder Vielehe für die betroffenen Frauen hängen den Angaben zufolge vom Einzelfall ab.

 

Quelle: Recht und Verbraucherschutz/Antwort - 14.6.2018 (hib 417/2018)

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