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Kanada unterzeichnet zwei weitere Haager Übereinkommen

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Pressemitteilung der Haager Konferenz vom 23. Mai 2017

Am 23. Mai unterzeichnete Kanada das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 1996 sowie das Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen vom 23. November 2007. Mit Kanadas Unterzeichnung haben nun insgesamt 49 beziehungsweise 37 Staaten die Instrumente unterzeichnet, ratifiziert oder ihnen zugestimmt.

Die Feierlichkeiten zur Unterzeichnung des Haager Übereinkommens zum Schutz von Kindern 1996 bzw. des Haager Unterhaltsübereinkommens 2007 fanden im Außenministerium der Niederlande statt. Kanada, das seit 1968 Mitglied der Haager Konferenz ist, ist bereits Unterzeichnerstaat der Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 und des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29. Mai 1993 sowie zwei weiterer Übereinkommen (Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung vom 1. Juli 1985 und Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 15. November 1965).


Quelle: Pressemitteilung der Haager Konferenz vom 23. Mai 2017

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