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Kabinett verabschiedet Zweiten Gleichstellungsbericht

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Bundesfamilienministerium: Handlungsbedarf bleibt bestehen

Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berichtet, habe die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode viel für die Gleichstellung getan, doch das Ziel sei noch nicht erreicht. Dies betonte Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley anlässlich der Verabschiedung des Zweiten Gleichstellungsberichtes.

Lohn- und Sorge-Lücke

Das Gutachten der Sachverständigenkommission wurde bereits im März veröffentlicht und bildet zusammen mit der Stellungnahme der Bundesregierung den Zweiten Gleichstellungsbericht. Prof. Dr. Eva Koch empfiehlt, als Vorsitzende der Sachverständigenkommission, Rahmenbedingungen zu schaffen, um Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit in der Familie und für die Gesellschaft gerecht zwischen Frauen und Männern aufzuteilen. Die dazu neu entwickelte Kennzahl – Gender Care Gap – liegt derzeit bei 52,4 %. Bewertet wird diese Lohn- und Sorge- Lücke als Zeichen ungleicher Verwirklichungschancen von Frauen und Männern.

Stellungnahme der Bundesregierung

Noch sei die Gleichstellung im Sinne verwirklichter Lebensplanung noch nicht erreicht. Damit schließt sich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme der Analyse der Sachverständigen an. Gleiche Verwirklichungschancen seien die Voraussetzung dafür, dass die grundsätzlich festgeschriebene Gleichstellung von Frauen und Männern auch tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommen. So sieht die Bundesregierung in der Aufwertung sozialer Berufe und Schaffung weiterer Spielräume zugunsten von Familien für mehr Zeitsouveränität wichtige Schritte für mehr Gleichstellung. Doch als abgeschlossen gilt das Thema damit noch nicht. Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley sieht noch intensiven diskussionsbedarf bzgl. der Sachverständigenempfehlungen.

Der Zweite Gleichstellungsbericht knüpft an den Ersten Gleichstellungsbericht an, der bereits wichtige Impulse gesetzt hat. In ihrer Bilanz stellt die Bundesregierung auch fest, dass der Erste Gleichstellungsbericht gewirkt hat.

Quelle: Pressemitteilung des bmfsfj vom 21.06.2017

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