Neue repräsentative Studie
Körperliche Bestrafungen in der Erziehung werden von der Gesellschaft zunehmend abgelehnt. Dies zeigt eine repräsentative Befragung der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm in Kooperation mit dem Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland, die anlässlich des Tags der gewaltfreien Erziehung am 30.4.2025 veröffentlicht wurde. Nur noch 30,9 Prozent der Befragten halten einen „Klaps auf den Hintern“ für eine geeignete Erziehungsmaßnahme – 2005 waren es noch rund drei Viertel. Auch bei der Zustimmung zu „leichten Ohrfeigen“ und „Tracht Prügel“ sind die Werte deutlich gesunken.
Positive Entwicklung – aber weiterhin Handlungsbedarf
Zentrale Ergebnisse der Befragung auf einen Blick:
- Die Zustimmung zu der Aussage „Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem Kind geschadet“ lag 2016 bei 53,7 Prozent, 2020 bei 52,4 Prozent und sank 2025 auf 36,9 Prozent.
- Die Zustimmung zu der Aussage „Eine Ohrfeige hat noch keinem Kind geschadet“ liegt 2025 nun ebenfalls tiefer bei 17,1 Prozent, während sie vom Jahr 2016 mit 23,2 Prozent bis in das Jahr 2020 mit 23,1 Prozent stagnierte.
- Die Zustimmung zu der Aussage „Eine Tracht Prügel hat noch keinem Kind geschadet“ sank 2025 auf einen Tiefpunkt mit 5,4 Prozent, während im Jahr 2020 sogar ein Anstieg der Zustimmung zu verzeichnen war. 2016 lag die Zustimmung bei 5,9 Prozent und 2020 bei 7,2 Prozent.
- Die grundsätzliche allgemeine Zustimmung zu Körperstrafen in der Erziehung von Kindern ist bei Männern größer als bei Frauen. Allerdings sind auch hier starke Rückgänge im Vergleich zu 2020 zu beobachten. 2025 stimmten noch 40,8 Prozent der Männer im Vergleich zu 33,6 Prozent der Frauen der Aussage „Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem Kind geschadet“ zu.
- Gerade in der jüngeren Generation scheinen Zustimmungen zu körperlichen Bestrafungen zunehmend zu schwinden.
Obwohl die gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Jahr 2000 als Meilenstein gilt, mahnen Fachleute wie Prof. Dr. Jörg M. Fegert (Universitätsklinikum Ulm) und UNICEF-Geschäftsführer Christian Schneider zu weiteren Anstrengungen. Insbesondere psychische Gewalt und emotionale Bestrafung seien nach wie vor verbreitet und in der öffentlichen Debatte unterrepräsentiert. Auch die Vernachlässigung als subtile Form von Gewalt müsse stärker berücksichtigt und gesetzlich geächtet werden.
Über die Studie
Die repräsentative Befragung mit 2.530 Personen wurde zwischen Oktober 2024 und Februar 2025 durchgeführt. Ein ausführlicher Ergebnisbericht soll bis November 2025 zum 25-jährigen Jubiläum des Rechts auf gewaltfreie Erziehung folgen. Die Studie „20 Jahre gewaltfreie Erziehung im BGB – Aktuelle Einstellungen zu Körperstrafen und elterliches Erziehungsverhalten in Deutschland – Ein Blick auf Veränderungen seit der parlamentarischen Entscheidung von 2000“ von Vera Clemens, Cedric Sachser, Mitja Weilemann & Jörg M. Fegert kann kostenlos auf der Website von UNICEF heruntergeladen werden.