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Jugendarbeit im Fokus: Arbeitstagung der BAG Landesjugendämter

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Pressemitteilung der BAG Landesjugendämter vom 10. Januar 2017

Vom 23. – 25. November 2016 fand in Potsdam die 121. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter statt. Im Fokus stand für die Teilnehmenden dabei vor allem die Positionierung im Aufgabenfeld Jugendarbeit. Aber auch über den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen und die Weiterentwicklung der Adoptionslandschaft wurde rege diskutiert.

Fachkräftemangel muss begegnet werden

Ergebnis der Tagung ist u.a. das Positionspapier „Kommune als Ort der Jugendpolitik – Jugendarbeit in den Fokus stellen“. Dieses rückt die kommunale Jugendförderung in den Mittelpunkt. Als ihre strategischen Aufgaben werden u.a.

  • die Weiterentwicklung der Beteiligungskultur
  • die Qualifizierung der Arbeit in den Jugendhilfeausschüssen
  • das konstruktive Miteinander von Haupt- und Ehrenamtlichen
  • die interkulturelle Öffnung

beschrieben. Bei einer konsequenten Umsetzung könnten diese Maßnahmen die Jugendarbeit vor Ort beleben und so zu einer guten lokalen Kultur für junge Menschen beitragen. Nicht selten mangele es hierfür aber an den geeigneten Fachkräften: denn die Jugendarbeit konkurriere mit anderen Feldern der Jugendhilfe um eine geringer werdende Zahl von Personen mit der erforderlichen Qualifikation. Gleichzeitig sei zu beobachten, dass es an den Hochschulen nahezu kein auf die Jugendarbeit bezogenes Qualifizierungsangebot gibt.

Die BAG Landesjugendämter richtete deshalb einen Appell an die Hochschulen und Universitäten. Mit „Jugendarbeit studieren – Zum Verschwinden eines genuinen sozialpädagogischen Arbeitsfeldes an Hochschulen und Universitäten“ fordern sie von Lehrenden, „sich für die Einrichtung von Studienangeboten im Arbeitsfeld Jugendarbeit einzusetzen und dabei die Kooperation mit Trägern von Angeboten der Jugendarbeit zu suchen“. Das Thema Fachkräftegewinnung soll dieses Jahr außerdem bei den Aktionswochen für Jugendämter im Mittelpunkt stehen.

Weitere Themen: unbegleitete Minderjährige, Adoption

Ein weiterer Diskussionsschwerpunkt der Tagung war der Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen. Hierzu lag der Entwurf einer Empfehlung vor, der noch weiterentwickelt werden soll und bei der nächsten Arbeitstagung im April erneut vorgelegt wird. Beschlüsse gefasst wurden bereits in Bezug auf die bundesweite Verteilung minderjähriger Flüchtlinge, für die in den meisten Ländern die Landesjugendämter zuständig sind. So sollen die Verfahren insbesondere im Hinblick auf die Familienzusammenführung erleichtert werden, zum Beispiel indem das Merkmal „kurzfristig“ im Sinne des § 42 b Abs. 4 Nr. 3 SGB VIII extensiv ausgelegt wird. Zum anderen wird sich die BAG beim Bundesgesetzgeber dafür einsetzen, dass die Verlängerungsoption des § 42 d Abs. 3 SGB VIII auch nach dem 31.12.2016 fortgelten kann. Weiterhin soll eine Klarstellung über den Geltungsumfang des § 88a Abs. 2 Satz 3 erfolgen, die verdeutlicht, ob dieser sich auch auf Altfälle und bereits installierte Hilfen zur Erziehung bezieht.

Die AG Adoption legte zudem Eckpunkte eines Strategiepapiers zur Weiterentwicklung der Adoptionslandschaft vor, die das Bundesministerium für Familie, Soziales, Frauen und Jugend derzeit mit Hilfe wissenschaftlicher Expertise plant. Auch dieses Papier soll weiterentwickelt werden und bei der nächsten Arbeitstagung erneut zur Beratung vorgelegt werden.

Alle Veröffentlichungen stehen Ihnen unter www.bagljae.de zur Verfügung.

 

Quelle: Pressemitteilung der BAG Landesjugendämter vom 10. Januar 2017

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