Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Haager Kindesentführungsübereinkommen feiert 45. Geburtstag

Internationale Zusammenarbeit seit Jahrzehnten bewährt

Vor 45 Jahren – am 25.10.1980 – wurde im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (Haager Kindesentführungsübereinkommen, HKÜ) verabschiedet. Ziel des Übereinkommens ist es, Kinder vor den nachteiligen Folgen einer widerrechtlichen Verbringung oder Zurückhaltung in einem anderen Vertragsstaat zu schützen und ihre schnelle Rückführung in den Staat des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts sicherzustellen.

 

Über 100 Vertragsstaaten – Zentrale Behörden unterstützen kostenfrei

Mittlerweile gehören dem HKÜ über 100 Staaten weltweit an. In Deutschland nimmt das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn als Zentrale Behörde die Aufgaben nach dem Übereinkommen wahr. Es unterstützt kostenfrei sowohl bei Rückführungsverfahren als auch bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Umgangsrechten.

Mit zunehmender Mobilität und mehr binationalen Familienkonstellationen steigen auch die Fälle grenzüberschreitender Sorgekonflikte. Jährlich bearbeitet das BfJ rund 400 bis 500 neue Vorgänge nach dem HKÜ. Wichtige Partnerstaaten sind u.a. die USA, Polen und die Türkei, seit 2024 auch verstärkt die Ukraine. Innerhalb der Europäischen Union ergänzt die Brüssel-IIb-Verordnung das Übereinkommen.

 

Herausforderungen und Zusammenarbeit

Die Praxis zeigt, dass die Effektivität der Rückführungsverfahren stark von der nationalen Umsetzung abhängt. Verzögerungen können sich etwa aus mehrfachen Rechtsmittelmöglichkeiten oder mangelnden Vollstreckungsinstrumenten ergeben. Durch enge Kooperation der Zentralen Behörden und den Einsatz alternativer Streitbeilegung, etwa Mediation, gelingt dennoch in vielen Fällen eine gütliche Lösung.

Weitere Informationen und Materialien, darunter Merkblätter und Formulare in mehreren Sprachen, stellt das BfJ online unter www.bundesjustizamt.de/sorgerecht

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