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Gewalt in Paarbeziehungen erstmals kriminalstatistisch ausgewertet

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Pressemitteilung des BMFSFJ vom 22. November 2016

Am 22. November haben Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und der Präsident des Bundeskriminalamtes Holger Münch eine kriminalstatistische Auswertung des BKA zur Gewalt in Paarbeziehungen vorgestellt. Diese gibt erstmals Aufschluss darüber, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen diese Gewalt bei der Polizei bekannt wird. Sie reiche von subtilen Formen wie Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigungen und Tötungen, so Münch.

Opfer sind hauptsächlich Frauen

Im Jahr 2015 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 127.457 Personen Opfer von Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking; davon waren 104.000, also 82%, Frauen. Gemessen an der Gesamtzahl weiblicher Opfer in den genannten Bereichen ist das ein Anteil von 36%.

In 2015 wurden in Deutschland Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt

  • von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: über 65.800,
  • von Bedrohung: über 16.200,
  • von gefährlicher Körperverletzung: über 11.400,
  • von Stalking: über 7.900,
  • von Mord und Totschlag: 331.

Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 100% weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90%. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind es 80%.

Häusliche Gewalt ist immer noch Tabuthema

Münch betonte, dass man darüber hinaus von einer nicht unerheblichen Dunkelziffer ausgehen muss. "Opfer häuslicher Gewalt empfinden ihre Situation oft als ausweglos, sie werden nicht bemerkt und sie machen sich nicht bemerkbar." Über Gewalt in den eigenen vier Wänden zu sprechen, sei immer noch ein Tabu, bekräftigte auch Schwesig. Gerade deshalb sei es so wichtig, dass das BKA nun zum ersten Mal Zahlen ausgewertet habe. "Häusliche Gewalt gegen Frauen, gegen Männer, gegen Kinder ist keine Privatsache. Es ist eine Straftat – und sie muss entsprechend verfolgt werden," so die Bundesfrauenministerin. Neben Strafverfolgungsbehörden seien hier laut Münch vor allem staatliche und nichtstaatliche Institutionen gefragt, Opfern mit Hilfsangeboten zur Seite zu stehen.

Eines dieser Angebote gibt es bereits seit 2013: Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet betroffenen Frauen unter 08000 116 016 eine bundesweite 24 Stunden-Beratung. Diese ermöglicht eine kostenlos eine anonyme und niedrigschwellige Erstberatung in 15 Sprachen.

Die vollständige Auswertung des Bundeskriminalamts zur Partnerschaftsgewalt können Sie auf der Website des BKA einsehen und herunterladen.


Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 22. November 2016

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