Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der FDP-Fraktion
Die Bundesregierung möchte bei der Regelung des Umgangs- und Unterhaltsrechts stärker berücksichtigen, dass Eltern nach Trennung und Scheidung zumeist beide für ihr Kind Verantwortung übernehmen wollen. Das schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in der Antwort (19/2327) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2052) mit Verweis auf den Koalitionsvertrag. Die Abgeordneten hatten nach Zahlen zu Trennungen und Scheidungen sowie nach möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von unterschiedlichen Betreuungsmodellen bei minderjährigen Kindern aus Trennungsfamilien gefragt.
Keine Zahlen zur Häufigkeit der Anordnung von Wechsel-/Residenzmodell
In der Antwort der Bundesregierung wird auf die vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen einschlägigen Statistiken verwiesen. Es gebe allerdings keine Zahlen, die nach Trennungen von verpartnerten Paaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie Paaren in eheähnlichen Lebensgemeinschaften und unverheirateten Eltern differenzierten.
Die Bundesregierung habe weiterhin keine Kenntnis darüber, bei wie vielen Verfahren, bei denen es um das Umgangsrecht und Sorgerecht ging,
- das Residenzmodell mit bzw. ohne erweitertem Umgangsrecht angeordnet wurde,
- das Wechsel-/Doppelresidenzmodell angeordnet wurde,
- das Kind angehört wurde,
- betroffene Kinder aufgrund von physischen/und oder psychischen Beschwerden in ärztlicher beziehungsweise psychologischer Behandlung sind oder waren,
- aufgrund der Familiensituation eine anderweitige Unterbringung der Kinder durch Gerichte angeordnet hat.
Auf die Frage nach der Anzahl gerichtlich gebilligter einvernehmlicher Regelungen verweist die Bundesregierung auf die Studie „Evaluierung der FGG-Reform“. Aus dieser ergebe sich, dass nach der Einschätzung der Praxis gerichtlich gebilligte Vergleiche in Umgangssachen nach § 156 Absatz 2 FamFG den Großteil der Verfahrenserledigungen ausmachen. Angaben dazu, ob bei einer einvernehmlichen Regelung das Residenz- oder das Wechselmodell gewählt wurde, enthalte aber auch diese Studie nicht.
Studie zu Kindeswohl und Umgangsrecht derzeit in Auswertung
Die Bundesregierung weist abschließend in ihrer Antwort darauf hin, dass sie prüfe, welchen psychischen Belastungen Trennungskinder ausgesetzt sind. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend habe zu diesem Zwecke die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ in Auftrag gegeben. In deren Rahmen wurden bereits Daten zum Wohlbefinden der Kinder in Trennungsfamilien erhoben. Diese werden derzeit ausgewertet.
Am 15.3. beriet der Bundestag über einen Antrag der FDP-Fraktion, der die Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall forderte. Im Antrag der FDP hieß es, dass die Familienpolitik der wachsenden Bedeutung des "getrennt gemeinsamen" Erziehens nur ungenügend gefolgt sei und weit hinter der gesellschaftlichen Realität zurückbleibe. Die anderen Fraktionen stimmten dem nicht zu.
Quelle: Aktuelle Meldung des Bundestags (hib) Nr. 363/2018 vom 1.6.2018