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Gesetzesentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

- Pressemitteilungen

Pressemitteilung des BMFSFJ Nr. 39 vom 12.4.2017

Das Bundeskabinett hat nun den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden wichtige Ziele des Koalitionsvertrages sowie der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt umgesetzt.

Wirksamere Instrumente und Maßnahmen im Kinderschutz

Konkret wird die Wirksamkeit von Instrumenten und Maßnahmen im Kinderschutz verbessert:

  • Besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen durch wirkungsvollere Heimaufsicht.
  • Schließung von Schutzlücken in Jugendclubs und Jugendfreizeitheimen.
  • Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher.
  • Verbesserung der Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz.
  • Ärztinnen und Ärzte, die das Jugendamt bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eingeschaltet haben, werden zukünftig besser über die weitere Entwicklung informiert.

Stärkung der Pflegekinder und ihrer Familien

Das Gesetz verbessert die Lebenssituation von Pflegekindern durch mehr Sicherheit, Stabilität und Kontinuität. Für jedes Kind bedeutet Trennungsangst emotionalen Stress. Gerade Pflegekinder, die meist hoch belastet in einer Pflegefamilie untergebracht werden, sind aber einem hohen Risiko von Beziehungsabbrüchen, Bindungsverlusten und Brüchen im Lebenslauf ausgesetzt. Schwesig will mit der Reform die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt stellen. Die Reform strebt die verbesserte Unterstützung der Pflegefamilien und Stärkung der Arbeit mit den Herkunftseltern an. Zudem soll das Gericht die Möglichkeit erhalten, den dauerhaften Verbleib in der Pflegefamilie anzuordnen, wenn eine Verbesserung der Erziehungsverhältnisse in der Herkunftsfamilie weder erreicht wurde noch zu erwarten ist.

Sicherstellung der Inklusiven Betreuung und Teilhabe

Als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe soll künftig die Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen verankert werden. Konkret:

  • Weiterentwicklung der inklusiven Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas.
  • Einführung einer neuen Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitsübergang.
  • Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere
  • die Erweiterung des eigenen Beratungsanspruchs für Kinder und Jugendliche sowie
  • die Verankerung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen.

Umsetzung von Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss vom 29. März 2017

Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz ist demnach gegen alle Formen der Gewalt sicherzustellen, insbesondere auch gegen geschlechtsbezogene Gewalt und Übergriffe einschließlich sexueller Übergriffe und Belästigung. Hierzu werden die Träger von Aufnahmeeinrichtungen zur Entwicklung und Anwendung von Gewaltschutzkonzepten verpflichtet. Die Länder müssen zum Schutz von Minderjährigen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften insbesondere die Umsetzung dieser Anforderungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen. Ferner sollen die Länder Steuerungsmöglichkeiten zur Finanzierung von Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete ausländische junge Menschen erhalten.

Lesen Sie hier den Gesetzentwurf.

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 12.04.2017

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