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Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Familienkassen werden gebündelt

Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 31. August 2016

Laut einer Pressemitteilung des Deutschen Bundesrats wird das System der Kindergeldzahlungen an die Beschäftigten des Bundes neu organisiert. Bisher bearbeiten insgesamt 8.000 unterschiedliche Kindergeldkassen das Kindergeld. In Zukunft soll entweder die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesverwaltungsamt zuständig sein, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes.

Hohe Zahl von Familienkassen erschwert modernen Verwaltungsaufwand

Nach Angaben der Bundesregierung wird in Deutschland für mehr als 16 Millionen Kinder Kindergeld gezahlt. Das Auszahlungsvolumen habe 2015 über 39 Milliarden Euro betragen. Festgesetzt und ausgezahlt werde das Kindergeld von den Familienkassen. Neben den 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld für rund 87 Prozent aller Kinder in Deutschland bearbeiten würden, gebe es über 8.000 einzelne Familienkassen des öffentlichen Dienstes für die übrigen 13 Prozent.

"Bei einer derart hohen Anzahl von Familienkassen sind die Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung und ein moderner Verwaltungsaufwand nur schwer zu erreichen", begründet die Bundesregierung ihr Vorhaben. Die öffentlichen Arbeitgeber von Ländern und Kommunen sollen ebenfalls die Möglichkeit erhalten, Zuständigkeit und Fallbearbeitung an die Bundesagentur für Arbeit abzugeben.

Finanzamtslösung als Alternative abgelehnt

Als Alternative zog die Bundesregierung ursprünglich auch eine Übertragung der Aufgabe auf die Finanzämter in Betracht. Wegen der Verortung des Kindergeldes im Einkommensteuergesetz hätte dies eine sachnahe Lösung dargestellt. Allerdings zeigten Untersuchungen, dass die „Finanzamtslösung“ einen deutlich höheren wirtschaftlichen und organisatorischen Aufwand nach sich gezogen hätte. Zudem hatten die Länder die Alternative mehrfach abgelehnt.

 

Quelle: Aktuelle Meldung des Pressedienstes des Deutschen Bundestags vom 31. August 2016

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