Videoverhandlungen in Zivil- und Familiensachen
Verhandlungen und persönliche Anhörungen lassen sich aufgrund der Corona-Pandemie und dadurch bedingte Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen derzeit nur schwer umsetzen. Der Einsatz von Videotechnik bei Gerichtsverfahren stellt hier eine mögliche Alternative zu Terminabsagen beziehungsweise -verlegungen dar.
Die Option auf Videoverhandlungen in Zivil- und Familiensachen ist bereits 2013 im Gesetz verankert worden. Demgemäß ist eine Verhandlung per Videokonferenz grundsätzlich möglich, wenn eine zeitgleiche Übertragung der Verhandlung zu allen Beteiligten in Bild und Ton gewährleistet ist. Auch die Vernehmung von Zeugen und die Anhörung von Sachverständigen kann im Rahmen einer solchen Videoverhandlung stattfinden. So wäre es zum Beispiel möglich, dass der Richter die einzige Person im Sitzungssaal ist, während die Rechtsanwälte in ihren Kanzleiräumen und die Parteien und Zeugen jeweils zu Hause sind. Ist die Verhandlung öffentlich, können Zuhörer der Tonübertragung im Sitzungssaal folgen.
Vorreiter in Sachen Videokonferenz
Das LG Hannover hat bereits mehr als 50 Zivilverfahren per Videokonferenz verhandelt. In Zukunft wird nun auch das OLG Celle Verhandlungen per Videokonferenz durchführen, damit diese trotz der Corona-Krise wieder vermehrt stattfinden können. Präsidentin des Oberlandesgerichts Stefanie Otte erklärte diesbezüglich, der Geschäftsbetrieb solle so trotz fortbestehender Beschränkungen wieder an ein Normalmaß herangeführt werden. Zugleich wolle man mit dem verstärkten Einsatz von Videotechnik die notwendige Digitalisierung der Justiz in der Praxis weiter fördern.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Celle vom 21.4.2020