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Freiheitsentzug bei Kindern durch Richter

Aktuelle Meldung (hib) des Deutschen Bundestags vom 5. Oktober 2016

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei Kindern sollen nicht mehr ohne richterlichen Beschluss erlaubt sein. Das wollen die Grünen mit einem Gesetzentwurf erreichen. Wie sie darin schreiben, muss nach geltendem Recht zwar die "mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung von Minderjährigen" vom Familiengericht genehmigt werden, das gelte aber nicht für "sogenannte freiheitsbeschränkende oder unterbringungsähnliche Maßnahmen".

So sei beispielsweise für die Fixierung eines Kindes mittels eines Bauch- oder Fußgurtes oder die Gabe von sedierenden Medikamenten die Zustimmung der Sorgeberechtigten ausreichend. "Solche Eingriffe können - vor allem bei ständiger Wiederholung - für die betroffenen Kinder viel gravierender sein als die Unterbringung selbst", heißt es in dem Gesetzentwurf. Diese Rechtslage unterscheide sich von der bei erwachsenen Betreuten, bei denen keine derartige Maßnahme ohne "betreuungsgerichtliche Genehmigung" zulässig sei.

Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die Grünen daher "für unterbringungsähnliche Maßnahmen von Minderjährigen" ein "Genehmigungserfordernis durch das Familiengericht" einführen. Dazu soll im Bürgerlichen Gesetzbuch eine neuer Paragraf 1631c eingefügt werden, der diese Genehmigungspflicht und die Voraussetzungen einer Genehmigung regelt.


Quelle: Aktuelle Meldung (hib) des Deutschen Bundestags vom 5. Oktober 2016

Volltext: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Einführung eines gerichtlichen Genehmigungserfordernisses bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegenüber Kindern

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