Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Nr. 047 vom 28.04.2017
Die Freie Hansestadt Bremen übernimmt Verantwortung als Arbeitgeber und beteiligt sich fortan am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs im staatlichen Bereich.
„Die Freie Hansestadt Bremen möchte alle Betroffenen ermutigen, sich zu melden.“
Das EHS besteht zum einen aus dem im Mai 2013 errichteten und beim Bund angesiedelten „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ (FSM) und zum anderen aus dem Hilfesystem im institutionellen Bereich, an dem sich Länder und Institutionen per Vereinbarung beteiligen. Der Bund stellt zur Bearbeitung der Anträge im institutionellen Bereich die für den FSM geschaffenen Organisationsstrukturen zur Verfügung.
Mit den ergänzenden Hilfeleistungen werden Menschen unterstützt, die als Kinder oder Jugendliche sexuellen Missbrauch erlitten haben und noch heute unter den Folgewirkungen leiden. Betroffene können über die Geschäftsstelle des FSM die Übernahme von Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen, sofern diese nicht durch die gesetzlichen Leistungsträger finanziert werden.
Anträge bis zum 31.12.2017 an die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch
Die Frist zur Entgegennahme von Anträgen für den institutionellen Bereich des EHS endete ursprünglich am 31. August 2016. Die Entscheidung des Bundes zur Weiterführung des FSM für Opfer sexueller Gewalt im familiären Bereich hat auch viele institutionelle Vereinbarungspartner bestärkt, das Hilfesystem fortzuführen. Betroffenen soll auch weiterhin der Zugang zu dringend benötigten Hilfeleistungen ermöglicht werden.
Vereinbarungspartner
Folgende Länder und Institutionen beteiligen sich neben dem neu hinzu gekommenen Vereinbarungspartner Bremen weiterhin am EHS:
- Die Freie und Hansestadt Hamburg,
- die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen,
- die Deutsche Bischofskonferenz,
- die Deutsche Ordensobernkonferenz,
- der Deutsche Caritasverband,
- die Evangelische Kirche Deutschland einschließlich der Diakonie Deutschland,
- das Deutsche Rote Kreuz,
- der Deutsche Kinderschutzbund und
- die Arbeiterwohlfahrt.
Weitere Informationen zum Ergänzenden Hilfesystem erhalten Sie unter www.fonds-missbrauch.de.
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 28.04.2017