Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Fortentwicklung der Strafprozessordnung beschlossen

Modernisierung des Strafverfahrens und Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes

Die Bundesregierung hat heute den vom BMJV vorgelegten Regierungsentwurf zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Dieser ist hier abrufbar. Mit dem Entwurf soll das Strafverfahren weiter an die sich wandelnden gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Zudem soll der Anwendungsbereich des Gewaltschutzgesetzes erweitert werden.

 

Stärkung des Opferschutzes

Zur Stärkung des Opferschutzes sollen neue Regelungen zum Schutz der Zeugenadressen in der Strafprozessordnung (StPO) geschaffen werden. So soll u. a. künftig in Anwesenheit des Beschuldigten keine Nennung der vollständigen Anschrift in der Anklageschrift oder grundsätzlich bei Vernehmungen mehr erfolgen. Daneben soll die sexuelle Selbstbestimmung als eigenes Schutzgut in das Gewaltschutzgesetz aufgenommen werden. Dies soll den Zugang des Opfers zu familiengerichtlichen Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz erweitern.

 

Modernisierung des Ermittlungsverfahrens

Daneben soll das Recht des Ermittlungsverfahrens an verschiedenen Stellen modernisiert werden. Zudem sollen Regelungslücken im Bereich der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse geschlossen werden. Dies betrifft zum einen den Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen (AKLS) im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken. Zum anderen ist auch das im Kern seit Schaffung der StPO unveränderte Recht der Postbeschlagnahme betroffen.

So wird bei der Postbeschlagnahme klargestellt, dass Strafverfolgungsbehörden künftig auch Auskunft von Postdienstleistern über bereits ausgelieferte Postsendungen von oder an beschuldigte Personen verlangen können. Damit kann auch in Zeiten des vermehrten Online-Versandhandels eine effektive Strafverfolgung gewährleistet werden. Dieses Ermittlungsinstrument trägt dazu bei, dass der vermehrte Versand krimineller Ware nach dem Kauf insbesondere über das Darknet besser aufgeklärt werden kann.

Darüber hinaus wird das Recht der Vermögensabschöpfung gestärkt. Damit können Maßnahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung noch effektiver angeordnet und vollstreckt werden.

 

Quelle: Pressemitteilung des BMJV v. 20.1.2021

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