Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Familienrecht in der Corona-Pandemie

Mehr Kindschaftssachen, weniger Verfahren

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat eine repräsentative Umfrage zur familienrechtlichen Arbeit in der ersten Pandemiewelle durchgeführt. Die Umfrage bezieht sich dabei auf den Zeitraum von Mitte März bis Ende Mai 2020.

Aus der Umfrage geht hervor, dass nur jeder zehnte Familienrechtler im fraglichen Zeitraum ein höheres Mandatsaufkommen verzeichnete. Die Kommunikation mit Mandanten lief oft telefonisch, doch auch für den elektronischen Datenaustausch sind die meisten Kanzleien gut ausgestattet. Selbes galt allerdings nicht für Gerichte und Jugendämter.

 

Mandatsaufkommen in der ersten Pandemiewelle

Knapp die Hälfte der Anwälte berichteten, dass das Mandatsaufkommen im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie weitgehend gleich geblieben ist. Bei den Anwälten, die eine Zunahme der Mandate verzeichneten, bezogen dies

  • knapp 70 % auf Kindschaftssachen (Sorgerechts- und Umgangsverfahren),
  • rund 24 % auf Gewaltschutzverfahren
  • 35 % auf Unterhaltsverfahren.

Die Ergebnisse zeigen, dass entgegen vieler Erwartungen die Zahl der Scheidungsberatungen während der Corona-Krise nicht zugenommen hat. Stattdessen wurde vielmehr eine Stagnation bzw. sogar ein Rückgang verzeichnet.

 

Pandemie schränkt Arbeitsalltag ein

Mehr als 80 % der befragten Familienrechtler verzeichneten der Umfrage zufolge mehr oder weniger starke Einschränkungen in der Bearbeitung ihrer Mandate. Neben Besprechungsabsagen oder dem Ausfall von Mitarbeitenden lag das auch an der Betreuung der eigenen Kinder.

Mehr als 97 % der Anwälte berichten, dass die Amtsgerichte weniger Familiensachen terminierten: Mehr als die Hälfte der Befragten spricht von einem kompletten Prozess-Stillstand von Mitte März bis Ende Mai. Die ausgefallenen Termine wurden in der Zwischenzeit jedoch fast vollständig nachgeholt.

 

Elektronische Kommunikation und Digitalisierung

Die Kommunikation mit den Mandanten lief während der ersten Pandemiewelle vor allem telefonisch (65 %) oder in persönlichen Besprechungen (22 %). Auf elektronischem Weg sprachen nur rund 12 % mit ihrer Mandantschaft. 97 % der Befragten gaben an, dass ihre Kanzlei für den elektronischen Datenaustausch ausreichend ausgestattet war und ist.

Dies gilt jedoch nicht für die Gerichte und Jugendämter. Soweit familiengerichtliche Verfahren im relevanten Zeitraum stattfanden, passierte dies in weniger als 1 % Prozent der Fälle als Video- oder Telefonkonferenz. Insgesamt bewertete nur jeder Dritte die elektronische Erreichbarkeit der Gerichte als gut. Mehr als 40 % halten sie für weniger gut. Die Jugendämter und Beratungsstellen schneiden noch schlechter ab: 63 % der Anwälte bewerten sie als weniger gut.

 

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Anwaltsvereins v. 23.12.2020

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