Übergabe des Berichts mit Empfehlungen an Bundesfamilienministerin
Am 26.8.2022 hat der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit Pflege und Beruf einen Teilbericht mit Empfehlungen zur Familienpflegezeit und zum Familienpflegegeld an Bundesfamilienministerin Lisa Paus übergeben. Er enthält konkrete Vorschläge, wie pflegende Angehörige durch eine Weiterentwicklung der Familienpflegezeit und die Einführung einer Entgeltersatzleistung besser unterstützt und entlastet werden können. Zentrale Empfehlung ist, eine Lohnersatzleistung einzuführen. Mit dem Teilbericht reagiert der Beirat auf die Pläne der Bundesregierung, das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz weiterzuentwickeln.
Staatliche Lohnersatzleistungen für Pflegende
Über vier Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig und die Zahl wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt – überwiegend von Angehörigen. Damit sie Beruf und Pflege besser miteinander vereinbaren können, plant die Bundesregierung, sie mit einer staatlichen Entgeltersatzleistung finanziell besser zu unterstützen, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren.
60 Prozent der Pflegenden sind Frauen. Dem unabhängigen Beirat ist deshalb das Thema Geschlechtergerechtigkeit wichtig. Er möchte ein Modell entwickeln, das sowohl Frauen als auch Männern eine gute Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglicht. Der Beirat betont die Bedeutung, die Pflegeverantwortung auf mehrere Geschlechter zu verteilen und ermuntert Pflegende, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen.
Der Teilbericht wird nun vom Bundesseniorenministerium geprüft. 2023 wird der vollständige Bericht vorliegen.
Erster Bericht wurde 2019 übergeben
Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde 2015 auf Grundlage von § 14 Familienpflegezeitgesetz ins Leben gerufen und legt alle vier Jahre einen Bericht mit Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger vor. Der erste Bericht wurde 2019 an das Bundeseniorenministerium übergeben.
Quelle: Aktuelle Meldung des BMFSFJ vom 26.8.2022