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Fachtagung zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

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Pressemitteilung des Bundesamts für Justiz Nr. 014/2017 vom 2. Mai 2017

Erstmals hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn die Jugendämter (Beistände und Unterhaltsvorschusskassen), die unterhaltsberechtigte Kinder vertreten bzw. mit Regressansprüchen gegen Unterhaltsschuldner befasst sind, zu einer Fachtagung zur grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland eingeladen. Die Fachtagung wurde unter Beteiligung des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) ausgerichtet. Aufgrund des sehr großen Interesses wurde die Tagung inhaltsgleich an drei aufeinanderfolgenden Tagen angeboten, um möglichst vielen Interessierten die Teilnahme zu ermöglichen.

Aktueller Anlass

Grund für diese Tagung war insbesondere das Inkrafttreten des Haager Unterhaltsübereinkommens von 2007 im Verhältnis zu den USA zum Januar 2017 - ein Meilenstein für die internationale Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Verhältnis zu den USA. Diese sind der wichtigste Partner Deutschlands bei in das Ausland ausgehenden Unterhaltsverfahren.

Zusammenführung von Experten

Der Präsident des BfJ, Heinz-Josef Friehe, wies darauf hin, dass mit den vortragenden Personen von der Haager Konferenz, vom DIJuF und vom BfJ der "geballte Sachverstand" auf diesem Spezialgebiet für eine Tagung zusammengeführt werden konnte. "Angesichts von mehr als 20 Prozent Kindern in Deutschland mit mindestens einem Elternteil mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie der fortschreitenden internationalen Mobilität der Menschen wird es immer wichtiger, Unterhaltsansprüche auch über Staatsgrenzen hinweg durchsetzen zu können", betonte Präsident Friehe. Im BfJ sind aktuell rund 10.000 grenzüberschreitende Unterhaltsvorgänge anhängig.

Vorträge zu den Neuerungen

Die Fachtagung bot einen Überblick über die wichtigsten Rechtsinstrumente:

  • die EG-Unterhaltsverordnung sowie
  • das Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007.

Juliane Hirsch als Expertin von der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht trug zu den Neuerungen des Übereinkommens, mit dem die Zusammenarbeit mit den USA auf eine neue effektive Rechtsgrundlage gestellt wird, vor. In Form von Vorträgen, Workshops und Diskussionen wurden insbesondere praktische Tipps zur grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhalt vermittelt. Der Schwerpunkt lag zum einen auf möglichen Herausforderungen bei der Antragstellung für Beistände sowie zum anderen auf den Besonderheiten des grenzüberschreitenden Unterhaltsregresses durch Unterhaltsvorschusskassen.

System der behördlichen Zusammenarbeit

Mit der EG-Unterhaltsverordnung sowie dem Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 wird ein System der behördlichen Zusammenarbeit geschaffen. Danach unterstützt in jedem Vertragsstaat eine Zentrale Behörde unterhaltsberechtigte wie auch -verpflichtete Personen bei grenzüberschreitenden Unterhaltsansprüchen. In Deutschland ist die Aufgabe der Zentralen Behörde dem BfJ in Bonn übertragen. Anträge können bei den spezialisierten Amtsgerichten am Sitz der Oberlandesgerichte eingereicht werden. Das BfJ übermittelt die Anträge an die ausländische Kontaktbehörde und fungiert auch im weiteren Verfahren als Mittler für die Antragsteller ins Ausland. Weitere Aufgaben des BfJ sind z. B. die Unterstützung des Kindes und des betreuenden Elternteils:

  • beim Auffinden des Unterhaltsschuldners,
  • bei der Erforschung des Einkommens des Schuldners sowie
  • bei der für eine Unterhaltserlangung notwendigen Vaterschaftsfeststellung.

Auch fördert das BfJ einvernehmliche Lösungen und erleichtert die Einziehung und Übermittlung der Unterhaltszahlungen. Dieses Angebot des BfJ ist grundsätzlich kostenfrei. Für die Mitglieder des DIJuF stehen überdies die Beratungs- und Serviceleistungen des DIJuF zur Verfügung.

Weitere Informationen und Hilfestellungen sind auf der Internetseite des BfJ abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung BfJ Nr. 014/2017

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