Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter

16. Kinder- und Jugendbericht vorgelegt

Das BMFSFJ hat heute den 16. Kinder- und Jugendbericht, der von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet wurde, vorgelegt. Dieser ist hier abrufbar. Der Schwerpunkt des Berichts lag dabei auf der Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter.

Um die Perspektiven junger Menschen in den Bericht aufzunehmen, führte die Kommission Jugendworkshops durch und interviewte Grundschulklassen sowie Kitagruppen. Zudem wurden bundesweite Jugendbeteiligungsprozesse daraufhin analysiert, was junge Menschen zur politischen Bildung sagen.

 

Entwicklungsbedarfe und Empfehlungen

Der Bericht liefert eine umfassende und systematische Betrachtung der politischen Bildung junger Menschen. So wurde herausgearbeitet, wo und wie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene politische Bildung erfahren. Daneben werden Entwicklungsbedarfe aufgezeigt und Empfehlungen für Praxis, Wissenschaft und Politik formuliert. Gleichzeitig befasst sich der Bericht mit aktuellen Herausforderungen für die Demokratie. So geht aus dem Bericht etwa hervor, dass immer mehr Jugendliche der Demokratie mit Skepsis begegnen.

Die Kommission fordert ein klares Bekenntnis der Politik: Eine an Demokratie und Menschenrechten orientierte politische Bildung sei unverzichtbar. Weiter wird von den Sachverständigen gefordert, dass alle jungen Menschen mehr zeitgemäße und altersgerechte politische Bildung erhalten. So wird im Bericht u. a. betont, dass ein kritischer und kompetenter Umgang mit digitalen Medien grundlegend für politische Bildung ist. Deshalb spielen jugendgerechte Informations- und Bildungsangebote in den Medien und die Förderung der Medienkompetenz eine wesentliche Rolle.

Das Bundeskabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung eine Stellungnahme zu dem 600 Seiten starken Papier. Beides geht jetzt dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zu.

 

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ v. 11.11.2020

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