Paritätischer Gesamtverband: „Leistungen sind gefloppt“
Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle profitieren nur weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund kritisieren daher in einer gemeinsamen Pressemitteilung: Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form schlicht nicht geeignet,
- Kinderarmut zu bekämpfen,
- Teilhabe zu ermöglichen
- Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen.
Leistungen gehen an der Lebensrealität vorbei
Die Teilhabeleistungen wurden 2011 neu eingeführt. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hatte, dass Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche über die regulären Regelsätze in Hartz IV nicht angemessen abgesichert sind (FamRZ 2010, 429 [mit Anm. Schürmann] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}). Die Leistungsart sieht eine monatliche Förderung von zehn Euro pro Kind für beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Musikunterricht vor.
Laut DKSB-Präsident Heinz Hilgers wurde dieser Betrag seit der Einführung nie erhöht – und war davon abgesehen noch nie hoch genug. „Eine Schulerstausstattung, die wir auf der Grundlage von Informationsblättern von Schulen zusammengestellt haben, kostet mehr als doppelt so viel, als vom Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen“, betont Hilgers. Hinzu komme, dass das Bildungs- und Teilhabepaket Kinder stigmatisiere, weil es sie immer wieder dazu zwinge, sich in Schule und Freizeit als arm zu outen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist gefloppt, geht komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei und läuft in der Praxis ins Leere,
kritisiert deshalb Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
Totalreform gefordert
Die Studie belegt deutliche regionale Unterschiede, insgesamt sei aber in einem Großteil der Kommunen die durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche „niederschmetternd gering“, so Schneider. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband fordern daher eine Totalreform. Notwendig sei die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und die Einführung einer existenzsichernden, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung. „Teilhabechancen dürfen nicht von der Herkunft abhängen. Es geht darum, Angebote für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, die sie in ihrer Entwicklung fördern“, so Schneider.
Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 18.9.2018