BfJ diskutiert Praxiserfahrungen zur Reform durch das Adoptionshilfe-Gesetz
Am 10. und 11.9.2025 fand auf Einladung des Bundesamts für Justiz (BfJ) in Bonn eine interdisziplinäre Expertentagung zum internationalen Adoptionswesen statt. Vertreterinnen und Vertreter der Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter, anerkannter Auslandsvermittlungsstellen, spezialisierter Familiengerichte sowie des Bundesministeriums der Justiz, des Bundesfamilienministeriums und des Auswärtigen Amts kamen zusammen. Gäste waren auch das Schweizerische Bundesamt für Justiz und das International Reference Centre des International Social Service (ISS) in Genf.
Im Mittelpunkt standen die praktischen Erfahrungen mit der Reform durch das Adoptionshilfe-Gesetz von 2021 und die Herkunftssuche adoptierter Menschen. Der Vizepräsident des BfJ, Jan Versteegen, betonte die Sensibilität des Themas und die zentrale Bedeutung des Kindeswohls bei internationalen Adoptionen. Geleitet wurde die Tagung von Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung Internationales Zivilrecht im BfJ, und Dr. Sarah Gerling-Stock, Leiterin des Referats Auslandsadoption.
Austausch über Praxis, Rechtsprechung und Herkunftssuche
In Workshops wurden unter anderem
- Fragen zur Anwendung des Adoptionswirkungsgesetzes,
- Verfahren bei Auslandsaufenthalt des Kindes,
- Lösungsansätze nach unbegleiteten Auslandsadoptionen,
- und Strategien zur Herkunftssuche
diskutiert. Zudem ging es um die aktuellen Erfahrungen bei der internationalen Adoptionsvermittlung und weltweite Entwicklungen in diesem Bereich.
Das Haager Adoptionsübereinkommen von 1993, dem inzwischen über 100 Staaten beigetreten sind, bildet den internationalen Rahmen für Auslandsadoptionen. Es soll das Kindeswohl sichern und den Kinderhandel verhindern. Durch das Adoptionshilfe-Gesetz hat Deutschland 2021 zentrale Schutzstandards auch auf Adoptionen aus Nichtvertragsstaaten ausgedehnt. Internationale Adoptionen dürfen seitdem nur durch staatlich anerkannte Vermittlungsstellen begleitet werden; nicht begleitete Adoptionen werden im deutschen Rechtskreis grundsätzlich nicht mehr anerkannt.
Weitere Informationen stellt das BfJ auf seiner Website bereit: www.bundesjustizamt.de/auslandadoption