Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Expertengruppe fordert ein Fortpflanzungsmedizingesetz

- Pressemitteilungen

Eine interdisziplinär besetzte Expertengruppe der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat am 18.10.2017 das Diskussionspapier „Ein Fortpflanzungsmedizingesetz für Deutschland“ veröffentlicht. Darin kritisieren die Autoren die unzureichende Rechtslage im Bereich der Fortpflanzungsmedizin. Diese setze betroffene Frauen, Paare und Kinder unnötigen gesundheitlichen Risiken aus und erzeuge Gerechtigkeitsprobleme und Rechtsunsicherheit bei allen Betroffenen. Die Expertinnen und Experten fordern deshalb eine umfassende Regelung dieser Fragen in einem neuen Gesetz.

Bund müsse von Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen

In Deutschland werden heutzutage über 80.000 künstliche Befruchtungen pro Jahr durchgeführt. Deutsche Paare reisen ins Ausland, um Verfahren wie die Eizellspende und die Leihmutterschaft in Anspruch zu nehmen. Diese sind hier zwar verboten, aber sie werfen für die hier aufwachsenden Kinder dennoch ethische und rechtliche Fragen auf. Die Rechtslage der Fortpflanzungsmedizin ist in Deutschland vom Embryonenschutzgesetz von 1990 geprägt. Dies deckt die wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich der Reproduktionsmedizin nicht mehr ab.

Die Autoren dokumentieren in ihrem Diskussionspapier den dringenden Regelungsbedarf im Bereich der Fortpflanzungsmedizin. Dieser sollte ihrer Meinung nach in der kommenden Legislaturperiode in einem umfassenden neuen Gesetz aufgegriffen werden. Der Bund verfügt mittlerweile über die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Fortpflanzungsmedizin. Er sollte davon Gebrauch machen und die verschiedenen dafür notwendigen Regelungen in organischer Weise zusammenführen. In Österreich und der Schweiz liegen solche Fortpflanzungsmedizingesetze schon vor.

Künstliche Befruchtung, Eizellspende, Embryospende, Leihmutterschaft rechtlich regeln

Als besonders reformbedürftig sehen die Autorinnen und Autoren des Papiers die Regelung der medizinischen Praxis der künstlichen Befruchtung an, die die betroffenen Frauen unnötigen Risiken aussetzt. Sie kritisieren zudem eine Ungleichbehandlung von Samenspende (in Deutschland erlaubt) und Eizellspende (in Deutschland verboten). Sie fordern eine Regelung der Embryospende, die in Deutschland zwar zunehmend praktiziert wird, aber vom Embryonenschutzgesetz nicht erfasst wird. Auch die Aufbewahrung, Befruchtung und Übertragung von eingefrorenen Eizellen solle geregelt werden. Als dringend regelungsbedürftig erachten die Experten schließlich auch die rechtliche Elternschaft von in Deutschland aufwachsenden Kindern ausländischer Leihmütter.

Die Experten gehören der Leopoldina-Arbeitsgruppe „Eckpunkte für ein Fortpflanzungsmedizingesetz“ an, die zurzeit eine Stellungnahme mit Handlungsoptionen und Empfehlungen zur Fortpflanzungsmedizin für das Jahr 2018 erarbeitet. Im Zusammenhang mit dem Embryonenschutzgesetz hat die Leopoldina in den vergangenen Jahren mehrfach Publikationen vorgelegt und Veranstaltungen durchgeführt. Unter anderem veröffentlichte eine Expertengruppe 2017 das Leopoldina-Diskussionspapier „Ethische und rechtliche Beurteilung des genome editing in der Forschung an humanen Zellen“. Im Jahr 2015 verfasste die Nationalakademie gemeinsam mit acatech, der Akademienunion und der Deutschen Forschungsgemeinschaft die Stellungnahme „Chancen und Grenzen des genome editing“. Das 2014 erschienene Diskussionspapier „Auf dem Wege zur perfekten Rationalisierung der Fortpflanzung?“ dokumentiert ein Symposium zum Thema.

Das Diskussionspapier stellt die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina auf ihrer Website zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung der der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina vom 18.10.2017

Zurück