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Ergebnisse der 125. Arbeitstagung der BAG Landesjugendämter

- Pressemitteilungen

Bundesteilhabegesetz, Fachkräftemangel und Radikalisierung in der Jugendhilfe

Die 125. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter vom 7.-9.11.2018 in Stuttgart nahmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erneut zum Anlass, überregionale, aktuelle fachliche Themen zu diskutieren, Denkanstöße zu geben und Lösungsansätze zu eruieren. Es wurde eine neue Handlungsempfehlung verabschiedet.

 

Umsetzung der Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes

Ein zentrales Thema der Tagung war die Umsetzung der Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zur Entwicklung eines einheitlichen Instrumentes zur Feststellung des Rehabilitationsbedarfs von Kindern und Jugendlichen. Der Kinder- und Jugendpsychiater Prof. Dr. Jörg Michael Fegert stellte ein gemeinsames Projekt der Uni-Klinik Ulm und des Deutschen Jugend Instituts zur Entwicklung eines Verfahrens zur leistungsbegründenden Einschätzung von (drohenden) Teilhabebeeinträchtigungen vor. Die Mitglieder der BAG tauschten sich anschließend über die jeweiligen Sachstände in den Bundesländern aus.

Einigkeit unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bestand darin, dass sich das Bedarfsermittlungsinstrument zwar an den bestehenden Instrumenten für Erwachsene orientiere könne, jedoch wesentliche Aspekte der Kinder- und Jugendhilfe zwingend beachtet werden müssen. Die gemeinsame Entscheidungsfindung im Sinne der Erarbeitung einer gemeinsamen Zielsetzung sowie eines abgestimmten Handlungsprogramms zwischen

  • den Personensorgeberechtigten,
  • den Kindern und Jugendlichen,
  • dem Jugendamt,

zeichne die Hilfeplanung in der Kinder- und Jugendhilfe aus. Sie müsse daher auch Eingang finden in die Teilhabe- und Hilfeplanung für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe.

 

Fachkräftemangel: Wachstumsgrenzen definieren

Ein weiteres zentrales Thema der 125. Arbeitstagung war der Fachkräftemangel im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). Der einführende Vortrag der Leiterin des Jugendamtes Stuttgart, Dr. Susanne Heynen, verdeutlichte insbesondere die angespannte Situation in Stuttgart, ließ sich gleichzeitig aber auch insgesamt auf die Bundesrepublik übertragen.

Tenor der Diskussion im Rahmen der Arbeitstagung: Es bedarf einer Gesamtstrategie für alle betroffenen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe. Wichtig sei es zudem, Wachstumsgrenzen zu definieren. Rechtsansprüche, wie der für die Betreuung unterdreijähriger Kinder oder für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern müsse auch personell umsetzbar sein. Der Konflikt zwischen der Dienstleistungspflicht des Staates und der fehlenden Umsetzungsmöglichkeit z.B. aufgrund fehlender Fachkräfte, spitze sich weiter zu.

 

Handlungsempfehlung zur Radikalisierung verabschiedet

Des Weiteren verabschiedete die BAG die von der „AG Hilfen zur Erziehung“ erarbeitete Handlungsempfehlung „Radikalisierung und Extremismus in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“. Zielgruppen sind Fachkräfte

  • der betriebserlaubniserteilenden Behörden,
  • der stationären Kinder- und Jugendhilfe
  • der Jugendämter.

Sie sollen für Radikalisierung und Extremismus sensibilisiert werden. Die Empfehlung bietet Orientierung, um dem Phänomen präventiv, intervenierend und in der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren zu begegnen und Lösungen zu entwickeln.

 

Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 19.11.2018

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