Pressemitteilung der Bundesregierung - Bericht im Kabinett
Nicht immer ist es Frauen möglich ihre Schwangerschaft zu offenbaren. Häufig geraten sie dadurch in Notsituationen. Seit drei Jahren hilft ein Gesetz, Schwangere in Notlagen besser zu unterstützen. Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt soll ihnen Lösungswege aufzeigen. Der Gesetzgeber will verzweifelte Schwangere davon abhalten, ihr Kind heimlich zu gebären, auszusetzen oder zu töten. Ein Bericht zeigt nun:
- Viele potenziell Betroffene kennen die Hilfsangebote.
- Die Maßnahmen helfen vielen schwangeren Frauen geeignete Lösungen zu finden.
Das Kabinett hat nun den Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes beschlossen.
Ausbau des Hilfesystems zeigt Erfolg
Drei Jahre nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, zeigt nun die Evaluation, dass der Ausbau des Hilfesystems für schwangere Frauen in Notlagen erfolgreich war. Das Gesetz wird erfolgreich umgesetzt.
Folgende Maßnahmen umfasst das Hilfesystem:
- die Entwicklung von Standards für die Beratung von Frauen, die ihr Kind zur Welt bringen wollen, ohne ihre Identität preiszugeben,
- die Einrichtung eines Hilfetelefons "Schwangere in Not" mit ergänzendem Internetangebot,
- die rechtliche Regelung der vertraulichen Geburt einschließlich der Kostenübernahme durch den Bund,
- die Wahrung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und
- die Bekanntmachung der Hilfen durch Öffentlichkeitsarbeit des Bundes.
Wie das Kabinett bekannt gibt, macht der Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes deutlich, dass die unterschiedlichen Maßnahmen dabei helfen, Schwangere in Notlagen an geeignete Lösungen heranzuführen. Viele potenziell Betroffene wissen, dass es diese Hilfen gibt.
Vertrauliche statt anonyme Geburt
Das Kabinett berichtet weiterhin, dass insbesondere die vertrauliche Geburt eine rechtssichere Alternative zur
- anonymen Geburt,
- der anonymen "Arm-in-Arm-Übergabe" oder
- der Abgabe von Kindern in sogenannten Babyklappen biete.
Einer Mutter ist es nun möglich ihr Kind im Krankenhaus gebären, ohne ihren Namen nennen zu müssen. Allein ihre Beratungsstelle nehme den Namen der Frau auf und hinterleg die Daten verschlossen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Damit wird das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung gewahrt. Nach seinem 16. Geburtstag kann das Kind den Herkunftsnachweis einsehen. Seit der Einführung der vertraulichen Geburt am 1. Mai 2014 bis zum 30. September 2016 wurden rund 1.300 Frauen beraten. Im Ergebnis gab es in diesem Zeitraum durchschnittlich neun vertrauliche Geburten im Monat, insgesamt rund 240 Fälle. Gleichzeitig sind anonyme Formen der Geburt beziehungsweise die Abgabe von Kindern zurückgegangen.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 12.07.2017