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Entmündigung muss aus Praxis des Betreuungswesens verschwinden

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Abschlusserklärung des 4. Weltkongresses Betreuungsrecht in Erkner

Zeitgleich mit dem 4. Weltkongress Betreuungsrecht hat der 15. Betreuungsgerichtstag vom 14.-17. September in Erkner getagt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beider Versammlungen haben die revidierte Deklaration von Yokohama begrüßt. Sie bekräftigen in einer Abschlusserklärung die Revision als eine maßgebliche Richtschnur für die Weiterentwicklung und Verbesserung des Betreuungswesens in Deutschland.

Politik müsse Betreuungswesen finanziell fördern

Entmündigung und Bevormundung von Menschen mit Behinderung ist in Deutschland 1992 abgeschafft worden. Die Erklärung geht darauf ein, dass rechtliche Betreuung Menschen mit dem Ziel, ihre Selbstbestimmung und ihre Rechte zu verwirklichen, unterstützt. Dies gelänge nur, wenn die Gedanken von Entmündigung und Vormundschaft aus den Köpfen und aus der Praxis des Betreuungswesens endgültig verschwänden. Eine breit angelegte Aufklärung der Bevölkerung sei deshalb unerlässlich.

Die Abschlusserklärung hebt in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der Betreuungsvereine hervor. Sie bildeten ein zentrales Element des Betreuungswesens und seien für die

  • Information
  • Beratung
  • Unterstützung

von Angehörigen und anderen ehrenamtlichen Bevollmächtigen und Betreuern unerlässlich. Nur eine ausreichende, verlässliche und kontinuierliche Finanzierung gewährleiste, dass die Betreuungsvereine ihren gesellschaftlichen Auftrag und ihre Aufgaben erfüllen könnten. Die Erklärung beanstandet, dass die Länder und Kommunen diese Tatsache vernachlässigten. Der 4. Weltkongress Betreuungsrecht und der 15. Betreuungsgerichtstag würden deshalb die Politik auffordern, das Betreuungswesen und die Betreuungsvereine in dem notwendigen Maße finanziell zu fördern.

Weltkongress Betreuungsrecht erstmalig in Deutschland

Der Weltkongress Betreuungsrecht findet seit 2010 alle zwei Jahre statt – dieses Jahr erstmalig in Deutschland. Die Gastgeber waren bisher Japan (2010), Australien (2012) und die USA (2014). Der Kongress steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, und der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig. Ausgerichtet wird er vom Betreuungsgerichtstag e. V. in Zusammenarbeit mit dem International Guardianship Network.

Quelle: Pressemitteilung vom 17. September 2016 des Betreuungsgerichtstags zum 4. Weltkongress Betreuungsrecht

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