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Elektronisches Kommunikationssystem "iSupport" in grenzüberschreitenden Unterhaltsverfahren

Bundesamt für Justiz führt neues IT-Kommunikationssystem ein

Das BfJ als deutsche Zentrale Behörde in grenzüberschreitenden Unterhaltsverfahren hat erfolgreich das im Auftrag der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) entwickelte IT-Kommunikationssystem "iSupport" eingeführt. In einem weltweit führenden Pilotprojekt mit Schweden wurden Anfang 2024 in ersten Fällen Anträge erfolgreich übermittelt. Künftig soll durch „iSupport“ eine schnellere, einfachere und sicherere Kommunikation zwischen den Zentralen Behörden in grenzüberschreitenden Unterhaltsfällen möglich sein.

 

Gesicherte Kommunikation durch e-CODEX-Technologie

Die EU hat einen Großteil der Entwicklungskosten der Anwendung "iSupport" mitfinanziert und auch die Einführung von "iSupport" in Schweden unterstützt. Das BfJ hat seit Beginn des Projekts durch Beteiligung an Leitungs- und Arbeitsgruppen sowie Tests an der Entwicklung des Programms mitgewirkt und dieses gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) finanziell gefördert. Die gesicherte Kommunikation beruht auf der aktuellen e-CODEX-Technologie (e-Justice Communication via Online Data Exchange), die auch Grundlage der elektronischen justiziellen Zusammenarbeit in der EU ist. Das System steht im Einklang mit den Anforderungen der Ende 2023 verabschiedeten EU-Digitalisierungsverordnung. Nach Deutschland und Schweden arbeiten weitere Staaten daran, sich dem "iSupport"-Netzwerk anzuschließen. Ergänzende Informationen zu "iSupport" enthält das auf der BfJ-Internetseite veröffentlichte Video.

Das BfJ unterstützt als deutsche Zentrale Behörde nach dem Haager Unterhaltsübereinkommen und der EG-Unterhaltsverordnung unterhaltsberechtigte Kinder und Alleinerziehende sowie öffentliche Stellen (insbesondere Jugendämter) bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.


Quelle: Pressemitteilung des Bundesamts für Justiz Nr. 1/2024 vom 11.01.2024

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