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Einigung beim Adoptionshilfe-Gesetz

Vermittlungsausschuss schlägt Kompromiss zur Beratungspflicht vor

Im Juli hatte der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) die Zustimmung versagt. Insbesondere die vorgesehene Beratungspflicht bei der Stiefkindadoption war aufgrund der Benachteiligung von Zwei-Mütter-Familien strittig. Die Bundesregierung hatte daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu verhandeln. Nun haben sich die Vertreter von Bund und Ländern am 10.12.2020 auf Änderungen am Adoptionshilfe-Gesetz geeinigt.

 

Kompromiss im Vermittlungsverfahren

Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, der umstrittenen Regelung einen Ausnahmetatbestand anzufügen. Danach entfällt die umstrittene Beratungspflicht, wenn der annehmende Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem leiblichen Elternteil des Kindes verheiratet ist. Ebenso soll die Beratungspflicht entfallen, wenn beide Elternteile in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt leben. Überdies gibt nach dem Vorschlag bei Stiefkindadoptionen lesbischer Paare das ohnehin am Verfahren beteiligte Jugendamt die im Gesetz vorgeschriebene fachliche Äußerung ab, sodass auch insofern die zusätzliche Beteiligung der Adoptionsvermittlungsstelle entfällt.

 

Sonstige Regelungen des Adoptionshilfe-Gesetzes

Durch die vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen sollen sowohl Adoptiv- als auch Herkunftsfamilie bei der Adoption von Kindern mehr Beratung und Hilfe erhalten. Beide hätten künftig einen Anspruch darauf, auch nach der Adoption fachlich begleitet zu werden.

Ziel des Gesetzes ist auch, den offenen Umgang mit Adoptionen zu fördern. Adoptionsvermittlungsstellen sollen Eltern ermutigen, offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen. Außerdem soll mit Herkunftseltern und Adoptionsbewerbern erörtert werden, ob und wie der Informationsaustausch oder Kontakt mit den Herkunftseltern im Sinne des Kindeswohls gestaltet werden kann. Herkunftseltern erhalten zudem einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind, sofern diese von der Adoptivfamilie freiwillig zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus verbietet der Gesetzesbeschluss Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle. So soll sichergestellt werden, dass die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Adoption vorbereitet und die Interessen des Kindes ausreichend berücksichtigt werden. Außerdem sind künftig bei allen Auslandsadoptionen international vereinbarte Schutzstandards einzuhalten. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird zudem ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

Der Bundestag wird sich voraussichtlich in der laufenden Woche mit dem Einigungsvorschlag befassen, der Bundesrat dann in der Plenarsitzung am 18.12.2020.

 

Quelle: Pressmitteilung des Bundesrats v. 10.12.2020

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