Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 9.9.2026
Die Zahl der Eingliederungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit seelischer Behinderung hat sich innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt. Im Jahr 2024 gewährten die Träger der Kinder- und Jugendhilfe gut 174.000 solcher Hilfen. Das waren 115 % mehr als 2014, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.
Eingliederungshilfen nach § 35a SGBVIII sollen jungen Menschen, die von einer seelischen Behinderung betroffen oder bedroht sind, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dazu gehören etwa Beratungs- und Therapieangebote, Kita- und Schulbegleitungen sowie Integrationsassistenzen. Bei den 2024 neu begonnenen Hilfen waren seelische Probleme oder Entwicklungsauffälligkeiten mit 69 % der häufigste Grund. In 53 % der Fälle spielten schulische oder berufliche Probleme eine Rolle, in 36 % Auffälligkeiten im Sozialverhalten. Mehrfachnennungen waren möglich.
Ausgaben beliefen sich 2024 auf 3,5 Mrd. €
45 % der Hilfen entfielen auf Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren, weitere 42 % auf die Gruppe der Zwölf- bis 17-Jährigen. Sieben von zehn Betroffenen waren Jungen. Die Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden für Eingliederungshilfen für minderjährige Kinder und Jugendliche beliefen sich 2024 auf 3,5 Mrd. €. Im Jahr 2014 waren es noch gut 1,1 Mrd. €.
Auch an den Schulen ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit entsprechendem Förderbedarf gestiegen. Im Schuljahr 2024/2025 wurden 111.700 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ gezählt – 44 % mehr als zehn Jahre zuvor. 58 % von ihnen wurden inklusiv an regulären Schulen unterrichtet.