Rot-Rot-Grün setzte sich im Rechtsausschuss durch
Nun gibt es doch eine Abstimmung über die „Ehe für alle“: Voraussichtlich am Freitag beschließt der Bundestag in seiner letzten Sitzung darüber. Bei der Abstimmung im Rechtsausschuss über den Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" stimmten die Sozialdemokraten zusammen mit Linken und Grünen dem Gesetzentwurf zu und erreichten somit, dass das Thema kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt wird.
CDU/CSU stimmte gegen eine Entscheidung noch in dieser Legislaturperiode. Zur Begründung ihrer geschlossenen Ablehnung einer Beschlussempfehlung des Ausschusses sagte die Koalitionsfraktion CDU/CSU, sie wolle damit dokumentieren, dass es sich bei dem Vorgehen des Koalitionspartners um einen Vertrauensbruch handele. Das Vorpreschen der SPD-Fraktion widerspreche dem Koalitionsvertrag. Linke und Grüne zogen nach ihrer Zustimmung zum Gesetzentwurf des Bundesrates ihre eigenen Gesetzentwürfe zurück.
Thema spaltet die Koalition
Überraschend hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel Anfang der Woche einen Kurswechsel ihrer Partei zur „Ehe für alle“ angedeutet. Unionsabgeordnete sollten frei entscheiden können, wie sie dazu abstimmen. Daraufhin forderte die SPD, doch noch in dieser Legislaturperiode über den Gesetzentwurf abzustimmen und machte das Thema zum Tagesordnungspunkt für die laufende Sitzungswoche.
Voraus ging den Vorgängen ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Dieses hatte Eilanträge der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare abgelehnt. Dem Vorbringen der Bundestagsfraktion sei eine missbräuchliche Handhabung des Gesetzesinitiativrechts und damit eine Verletzung des Befassungsanspruchs des Gesetzesinitianten nicht zu entnehmen.
Quelle: Heute im Bundestag („hib“) Nr. 402/2017 vom 28.6.2017