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Ehe für Alle: Anwendungshinweise zur Umsetzung des Gesetzes

Mitteilung des Bundesministerium des Innern

Vor gut einem Monat stimmte der Bundestag mit einer deutlichen Mehrheit für den Gesetzentwurf "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts". Heute, am 28. Juli 2017, wurde das Gesetz nun im Bundesgesetzblatt verkündet. Gemäß seinem Artikel 3 Absatz 1 wird es dann am 1.10.2017 in Kraft treten.

Bis zu diesem Datum können jedoch die erforderlichen Änderungen der personenstandsrechtlichen Vorschriften nicht mehr in Kraft gesetzt werden. Gerade für die technische Umsetzung der genannten Vorschriften müssen u.a. die für das Personenstandswesen eingesetzten elektronischen Fach-, Register- und Datenaustauschverfahren angepasst werden. Wie das Bundesministerium des Innern nun mitteilt, werden die entsprechenden Versionswechsel zum 1. November eines Jahres vorgenommen. Da die Verfahrenshersteller im Vorfeld eines solchen Versionswechsels einen Vorlauf von jeweils neun Monaten benötigen, werden die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften des Personenstandsrechts mit programmtechnischen Auswirkungen deshalb erst 2018 in Kraft treten.

Hinweise für die Übergangsphase

Im Vorgriff auf die beabsichtigten personenstandsrechtlichen Regelungen zur Umsetzung des Gesetzes, hat das Bundesministerium des Innern in einer Bund/ Länder-Arbeitsgruppe Anwendungshinweise vorabgestimmt und nun veröffentlicht.

Zu den Anwendungshinweisen gehören u.a. folgende Punkte:

  • Die Umwandlung (Eheschließung) als statusübergreifender Akt muss tatsächlich vollzogen werden, d.h. das Datum der Eheschließung und nicht das Datum der Begründung einer vorherigen Lebenspartnerschaft muss Beurkundet werden.
  • Termine für eine Umwandlung können bereits jetzt beim Standesamt vereinbart werden.
  • Regelung zur Bestimmung des Ehenamens.
  • Bereitstellung eines neuen Formulars für die Niederschrift über die Umwandlung.
  • Neutralisierung der Leittexte in den Eheurkunden.

Die vollständigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

In FamRZ 2017, Heft 16 erscheinen zudem zwei Aufsätze zum Thema:

  • Dieter Schwab: Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
  • Stephan Meyer: Gleichgeschlechtliche Ehe unabhängig vom Ehebegriff des Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsgemäß

Quelle: Bundesministerium des Innern

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