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EGMR: Deutsche erbrechtliche Stichtagsregelung verletzt Diskriminierungsverbot

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Pressemitteilung des EGMR vom 9. Februar 2017

Im Verfahren Mitzinger gegen Deutschland hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die gerügte erbrechtliche Stichtagsregelung die Beschwerdeführerin in ihren Rechten aus Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt.

Aufhebung der Diskriminierung nichtehelicher Kinder im Erbfall

Grundlage der Beschwerde ist eine Stichtagsregelung des deutschen Erbrechts, die nichteheliche Kinder, die vor dem 01.07.1949 geboren worden sind, betrifft. 1940 wurde die Beschwerdeführerin als nichteheliches Kind geboren. Ihr Vater verstarb im Jahr 2009. Die damalige Rechtslage ermöglicht der Beschwerdeführerin nicht Rechte am Erbe ihres Vaters geltend zu machen. Nach Art. 12 § 10 Abs. 2 des NEhelG galt für vor dem 01.07.1949 geborene nichteheliche Kinder altes Recht fort, wonach nichtehelichen Kindern erbrechtliche Ansprüche nur gegenüber Müttern und deren Verwandten zustanden. Dass sie durch die Anwendung der Stichtagsregelung durch deutsche Gerichte in ihren Rechten aus Art. 14 (Diskriminierungsverbot) i.V.m. Art. 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) EMRK verletzt worden sei, machte die Beschwerdeführerin nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend. Sie rügt, dass ihr die Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen in Bezug auf das Erbe ihres Vaters durch Art. 12 § 10 Abs. 2 NEhelG unrealisierbar gemacht werde und sie hierdurch diskriminiert werde.

Der EGMR hat einstimmig festgestellt, dass die Beschwerdeführerin in ihren Rechten aus Art. 14 (Diskriminierungsverbot) i.V.m. Art. 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) EMRK verletzt wurde.

Über die Frage einer Entschädigung gem. Art. 41 EMRK werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Die Pressemitteilung des EGMR können Sie hier downloaden.

Quelle: Pressemitteilung des EGMR v. 09.02.2017

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