Klare Regelungen und einfachere Möglichkeiten zur Namensänderung
Seit September 2018 hat eine Expertengruppe aus Rechtswissenschaft und Praxis an Vorschlägen für eine Novellierung des Namensrechts gearbeitet. An der Arbeitsgruppe beteiligt waren unter anderem die FamRZ Herausgeber Dr. André Botur, Prof. Dr. Anatol Dutta und Prof. Dr. Tobias Helms. Die Vorschläge der Experten wurden nun vom Bundesjustizministerium und Bundesinnenministerium in einem Eckpunktepapier veröffentlicht.
In vielen anderen europäischen Ländern gibt es bereits einfache Möglichkeiten zur Namensänderung. So wurde das Namensrecht in Österreich beispielsweise erst vor Kurzem liberalisiert. Ein Beitrag von Konstanze Winkler zu dieser Thematik wird in Heft 8/2020 veröffentlicht. Das deutsche Namensrecht hat sich dagegen in der Praxis als zu kompliziert und unübersichtlich erwiesen, in Teilen sogar in sich widersprüchlich. Daher wird eine umfassende Reform angestrebt. Die Vorschläge, die nun zur fachlichen Diskussion gestellt werden, beinhalten folgende Punkte:
Zusammenführung der Regelungen und Zuständigkeiten
Die namensrechtlichen Regelungen sollen nicht mehr wie bisher in verschiedenen, sondern in einem Gesetz zusammengefasst werden. Gleichzeitig sollen die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei einer Behörde zusammengeführt werden. Bislang werden diese zwischen dem Standesamt und Verwaltungsbehörden geteilt werden.
Erleichterung bei Namensänderung
Namensänderungen sollen erleichtert und die Möglichkeiten zur Wahl des Namens erweitert werden. So wird beispielsweise vorgeschlagen, zweigliedrige Doppelnamen als gemeinsamen Namen eines Ehepaares oder eines gemeinsamen Kindes zuzulassen. Dies entspricht dem Wunsch vieler Eltern und Ehepaare.
Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat bereits vor einiger Zeit einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Ehedoppelnamens verabschiedet, der bald in den Deutschen Bundestag eingebracht werden soll. Die Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr (FDP) begrüßt die Ergebnisse der Arbeitsgruppe:
Das Ergebnis der Arbeitsgruppe Namensrecht ist erfreulich. Die Experten treten für eine Konsolidierung der verstreuten namensrechtlichen Vorschriften ein und fordern eine deutliche Liberalisierung und Anpassung an die tatsächliche Lebensrealität von Familien.
Die Bundesregierung will in der nächsten Legislaturperiode über einen Reformvorschlag entscheiden. Das Eckpunktepapier ist hier abrufbar.