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DKSB fordert Grundrechtsverankerung der Kinderrechte

- Pressemitteilungen

Für ein besseres Kinder- und Jugendhilferecht

Erneut kommt von der Seite des Deutschen Kinderschutzbunds (DKSB) die Forderung an die Politik, die Kinderrechte endlich verfassungsrechtlich zu verankern. Alle bestehenden Gesetze würden damit auf den Prüfstand gestellt und die Position von Kindern und Jugendlichen allumfänglich gestärkt werden.

Kritik von Seiten des DKSB

DKSB- Präsident Heinz Hilgers schlägt kritische Töne an. Er führt an, dass bereits in der vor über 25 Jahren ratifizierten UN- Kinderrechtskonvention und auch in Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Rechte des Kindes festgeschrieben seien. Doch ist es für ihn unverständlich, dass Deutschland die Kinderrechte noch immer nicht allumfänglich im Grundgesetz verankert hat. Die in Deutschland aktuell diskutierten Textvorschläge für das Grundgesetz blieben in den Augen Hilgers zudem weit hinter dem geltenden Recht der Europäischen Union zurück.

Kinderrechte bereits in manchen Landesverfassungen verankert

Einzelne Bundesländer haben inzwischen selbst gehandelt und die Kinderrechte in die Landesverfassungen mit aufgenommen. Doch es fehlt immer noch an einer bundeseinheitlichen Regelung im Grundgesetz. Nordrhein-Westfalen hat im März einen solchen Entwurf im Bundesrat vorgelegt. Die aktuellen Beratungen im Bundestag über ein sogenanntes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz begrüßt der DKSB im Grundsatz. Zwar werden die Rechtstellung und der Schutz von Kindern damit weiter verbessert, allerdings könne nicht allen geplanten Regelungen zugestimmt werden. So sieht der DKSB u.a. die geplante sehr frühzeitige Perspektivklärung bezüglich der Dauer der Unterbringung von Pflegekindern kritisch, weil daraus Nachteile für die betroffenen Kinder und Familien entstehen könnten.

Partizipation von Kindern auf Bundesebene

In den vielen Orts-, Kreis- und Landesverbänden des DKSB werden die Kinderrechte gelebt. Partizipation von Kindern sei dort selbstverständlich. Dieses Selbstverständnis gehöre auch auf die Ebene der Bundesgesetzgebung. „Der DKSB fordert die Bunderegierung dazu auf, das Stückwerk umgehend zu beenden und die Kinderrechte endlich fest und allumfänglichen ins Grundgesetz aufzunehmen. Einen Formulierungsvorschlag haben wir bereits im Jahr 2012 gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Kinderrechte vorgelegt.", so DKSB-Präsident Hilgers.

Quelle: Pressemitteilung des DKSB vom 12.05.2017

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