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Diversität in der Gesellschaft – Herausforderung für Standesämter

- Pressemitteilungen

Rückblick auf den 4. Deutschen Standesbeamtentag

Am 10. Und 11.11.2017 fand in Rostock-Warnemünde der 4. Deutsche Standesbeamtentag statt. Der inhaltliche Schwerpunkt lautete dieses Mal „Diversität in der Gesellschaft – Herausforderung für das Familienrecht und die standesamtliche Praxis“. 330 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland hörten Fachvorträge hochkarätiger Referentinnen und Referenten zu aktuellen Herausforderungen in der standesamtlichen Praxis, nicht zuletzt auch aufgrund neuester Entwicklungen des Familienrechts.

Kritik an überhasteten Gesetzgebungsverfahren

In einer Reihe von Beiträgen und beim kollegialen fachlichen Austausch wurden die neuesten Entwicklungen im Familienrecht und ihre Auswirkungen auf die praktische Arbeit in den Standesämtern intensiv diskutiert. Thema waren z.B.

  • Die Ehe für alle,
  • Probleme mit Minderjährigenehen,
  • das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu intersexuellen Menschen.

Einige Referenten übten deutliche Kritik an überhasteten Gesetzgebungsverfahren, die zu einer ganzen Reihe von Problemen führten. Zuweilen stünden sie sogar in Widersprüchen zu nach wie vor gültigen bestehenden Regelungen.

Ein weiteres Thema, mit dem sich der Standesbeamtentag beschäftigt hat, ist die Leihmutterschaft. Sie ist in Deutschland verboten, jedoch in einer ganzen Reihe anderer Staaten (z. B. Indien und Ukraine) erlaubt. Wenn deutsche Paare ihren Kinderwunsch auf diesem Wege im Ausland erfüllen wollen, gibt es für sie eine ganze Reihe von rechtlichen Risiken und Problemen, die durchaus auch im strafrechtlichen Bereich angesiedelt sein können.

Scheidung ohne Gericht

Ebenfalls diskutiert wurde die Scheidung ohne Gericht. In der EU ist eine deutliche Tendenz festzustellen, eine Ehe nicht grundsätzlich durch einen Gerichtsbeschluss zu scheiden. So ist es in Italien, Spanien und Frankreich bereits unter bestimmten Umständen (z. B. keine minderjährigen Kinder) eine Ehe bei einvernehmlichem Trennungswunsch durch eine entsprechende Erklärung auf dem Standesamt aufzulösen. Ob diese Möglichkeit irgendwann auch in Deutschland gegeben sein wird, ist derzeit nicht abzusehen. Der Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten (BDS) sieht keine unlösbaren Probleme. Die Standesämter sind bereit und in der Lage, eine solche Aufgabe zu übernehmen.

In einer durch zunehmende Globalisierung und auch Ströme von Flüchtlingen und Migranten geprägten Welt haben es die Standesämter immer häufiger mit Menschen aus fremden Kulturen zu tun. Insbesondere Personen aus einer hierarchisch geprägten Gesellschaft mit entsprechenden öffentlichen Strukturen und aus mitteleuropäischer Sicht sehr starker Familienloyalität erfordern einen Umgang, der diese Herkunft berücksichtigt. Hintergrundwissen und auch ganz praktische Hinweise zum persönlichen Verhalten wurden von langjährigen Kennern des islamisch/arabisch geprägten Kulturkreises vermittelt.

In seinem Schlusswort bedankte sich Klaus Holub, der neu gewählte Präsident des BDS, bei allen Beteiligten und lud ein zum 5. Deutschen Standesbeamtentag 2020 in Leipzig, bei dem der BDS sein 100jähriges Jubiläum feiern wird.

Quelle: Pressemitteilung des BDS vom 15.11.2017

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