Bundesregierung beschließt Digitale-Familienleistungen-Gesetz
Die Bundesregierung hat gestern, am 24.6.2020 den Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen (Digitale-Familienleistungen-Gesetz) beschlossen. Der Gesetzesentwurf, der hier abrufbar ist, wird nun im Bundestag beraten.
Digitaler Kombiantrag
Durch das Digitale-Familienleistungen-Gesetz soll die Beantragung von Familienleistungen vereinfacht und so weit wie möglich digital angeboten werden. Ziel dabei ist es, Eltern in der Phase rund um die Geburt eines Kindes von Bürokratie und Amtsgängen zu entlasten. Das neue Gesetz soll es ermöglichen, fünf wichtige Familienleistungen in einem digitalen Kombiantrag zusammenzufassen. So können Eltern künftig die Geburtsurkunde sowie Eltern- und Kindergeld in einem Zug beantragen. In der nächsten Stufe soll auch der Kinderzuschlag dazukommen.
Elektronischer Datenaustausch zwischen den Behörden
Auch der elektronische Datenaustausch soll durch das Gesetz neu geregelt werden. Verwaltungskontakte werden gebündelt und erforderliche Daten können auf Wunsch zwischen den Behörden abgefragt werden. Durch den geplanten Datenaustausch zwischen Behörden werden Nachweispflichten vereinfacht. Eltern müssen künftig keine Nachweise mehr selbst einreichen, Papiernachweispflichten entfallen. Auch Doppeleingaben in verschiedenen Anträgen werden durch den digitalen Kombiantrag vermieden.
Ein erster Prototyp des Kombiantrags mit elektronischem Datenaustausch, die Anwendung ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) soll noch in diesem Jahr in Bremen getestet werden. Spätestens 2022 sollen die Vorteile bundesweit allen Eltern zur Verfügung stehen.