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Deutschland ratifiziert die Istanbul-Konvention

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Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen nachhaltig gestärkt

Am Internationalen Frauentag hat das Bundeskabinett die die Ratifizierung der Istanbul- Konvention „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ beschlossen. Die Voraussetzungen dafür wurden erfüllt durch die Zustimmung zum eingebrachten Gesetzentwurf zum „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Bereits im Mai 2011 hatte Deutschland das Übereinkommen in Istanbul unterzeichnet und angekündigt, es in nationales Recht umzusetzen.

Mit der Ratifizierung wird der Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt in Deutschland weiter nachhaltig gestärkt. In den 81 Artikeln des Übereinkommens sind umfassende Verpflichtungen zur Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau enthalten; insbesondere das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben.

Ziel: einheitliche Schutzstandards auf europäischer Ebene

Für Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig lag in der Reform des Sexualstrafrechts, das den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umfasst, der letzte wichtige Baustein, damit auch Deutschland die Istanbul- Konvention jetzt ratifizieren kann. Deutschland verpflichte sich mit dem Beitritt zum Übereinkommen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten, so die Bundesfrauenministerin.

Bislang haben das Übereinkommen 22 Mitgliedsstaaten ratifiziert. Damit es jedoch gelingt, auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards zu schaffen, ist es wichtig, dass möglichst alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats dem Übereinkommen beitreten. Eine unabhängige Gruppe von Expertinnen und Experten werde eingesetzt, die überprüfen und berichten sollen, ob die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von den Mitgliedstaaten eingehalten werden. Sobald das Gesetz zum Beitritt in Kraft ist, können Bürgerinnen und Bürger etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Nr. 20 vom 08.03.2017

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